Hallo!

Lohnt sich der Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid für das "Umsetzen" eines Fahrzeugs wegen Wasserrohrbruchs in diesem Fall?

Laut Bescheid stand das Fahrzeug verkehrsbehindernd ("Umsetzen eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs"), was ja eindeutig unzutreffend ist:

Ich hatte mein Fahrzeug auf dem Gehweg geparkt (Schild 315, Parken in Fahrtrichtung auf dem Gehweg), allerdings wurde ein winziger "Schachtdeckel" (10 cm Durchmesser) blockiert, unter dem sich das Wasser-Absperrventil befand. Nun soll ich zahlen:

Abschleppkosten gem. §5Abs.2 BebG, 95,20 €

Amtshandlungsgebühr gem. §1 Abs.1 i.V. m.Ziff.25 d. Anl. 1 GebOSiO 52,10 €

Gemeinkostenzuschlag gem. §5Abs.5Satz1Geb.G i.V.m.§1 VO über die Höhe der Gemeinkostenzuschläge. 48,20 €

Soweit ich verstanden habe, dürfen die letzteren Gebühren nicht zusammen erhoben werden, auch ist zweifelhaft, ob ein Beamter zur Überwachung u. Verkehrsregelung vor Ort bis zum Eintreffen des Abschleppfahrzeugs anwesend war. Zumindest erscheinen mir die beiden Gebühren überhöht, da keine Leistung damit verbunden war (außer 1 Anruf beim Abschleppdienst).

Über eine kurze Einschätzung der Situation würde ich mich freuen.

Beste Grüße, Hannes****