Bargeld im Schließfach gefunden, Testament wurde offiziell eröffnet, was muss gemeldet werden?
Eine Freundin hat nach der Testamentseröffnung im Schließfach ihres verstorbenen Vaters 50.000 € gefunden. Konten (60.000 €, also keine Erbschaftssteuer) und die Existenz des Bankschließfachs wurden automatisch dem FA übermittelt. Jetzt hat sie Skrupel, dem Finanzamt die Höhe des Bargeldbetrags zu melden. Es ist zwar mit Sicherheit kein Schwarzgeld, aber wie soll sie das später nachweisen? Ihr Vater hatte eine gute Rente und wenig Ausgaben, er hat das Geld lieber im Schließfach aufbewahrt, weil er das für sicherer hielt.