§12, Nr 4.  Parken verboten, wo es eigentlich erlaubt ist:

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist...

Es geht mir aber eigentlich darum, ob die beiden Amtsgebühren (und das in dieser Höhe) zulässig sind, da keine Leistung von  der Behörde erbracht wurde (außer 1 Anruf). 

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Keine Grunderwerbsteuer bei Erwerb aus Teilungsversteigerung, unterschiedliche Verwandschaftsverhältnisse der Veräußerer?

Nach der Ersteigerung eines Grundstücks durch mich u. meine Frau (zur ideellen Hälfte), das vorher zu 50% meiner Mutter, zu 12,5% meinem Bruder, zu 12,5% mir selbst (also 75% aus dem Nachlass meines vor 10 Jahren verst. Vaters) und zu 25% meiner Kusine gehörte, stellt sich nun auch noch die Frage, ob Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Fragen über Fragen, die ich vorher nicht bedacht hatte...

Was mir jetzt aufgefallen ist: weder im Versteigerungstermin noch im Zuschlagsbeschluss war die Rede von der Grunderwerbsteuer. Vor allem hätte doch bei der Erteilung des Zuschlags nach der Steuer-ID gefragt werden müssen. Bevor ich also dumme Fragen an das Gericht stelle, wie ist denn die Steuerfrage in diesem Fall zu beurteilen? Zumindest Bruder und Kusine sind ja keine Verwandten in gerader Linie. Da hilft mir folgendes Zitat auch nicht weiter (abgesehen davon, dass Eheleute auch nicht in gerader Linie verwand sind):

"In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen: Bei einer Erbschaft, bei einer Schenkung, bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern."

aus http://www.steuer-schutzbrief.de/grunderwerbsteuer.html

Da denkt man, bei einem Verkehrswert von 5000 € braucht man keinen Anwalt, und dann treibt eine sture Verwandte den Preis bis auf das Dreifache in die Höhe...

Also nochmal kurz gefragt, warum wurde nicht nach der Steuer-ID gefragt? Ein Versehen, oder ist keine Steuer fällig?

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Ergänzend dazu: es gibt noch mehr Gründe zur Steuerbefreiung, die im o.g. Zitat fehlen. U.a. fällt bei Veräußerungen, deren Wert unter 2500 € liegt, m.E. keine Steuer an. Da es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft handelte, könnte es sein, dass die Bruchteile unter 2500 € einzeln berechnet werden und ggf. nicht berücksichtigt werden?

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Inzwischen ist ja einige Zeit vergangen. Bin inzwischen beim Rechtspfleger dort gewesen, der mir zu verstehen gab, dass der Begriff "Doppelausgebot" in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll sei, das Gericht hatte mir aber im April genau das geschrieben: >>Trotzdem hat das Gericht angekündigt, dass bei fehlender Zustimmung des Antragsgegners ein Doppelausgebot erfolgt.<<

Es handelt sich hier um ein Gartengrundstück ohne irgendwelche Belastungen, Miet- oder Pachtverträge. Also ein ganz simpler Fall.

Meines Wissens kann die Öffentlichkeit aber sehr wohl ausgeschlossen werden, wenn der Antragsgegner dem zustimmt oder ein Erblasser dies testamentarisch bestimmt hat, das hatte ich damals im Netz recherchiert, aber das muss ja nicht richtig sein.

Hannes

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Wer die Beschaffenheitsangabe "neuwertig" verwendet, begibt sich ohnehin aufs Glatteis.

Wenn ein Gegenstand nach 7 Jahren unverändert ist und sein Gebrauchswert dem eines fabrikneuen Gegenstandes entspricht, ist er dann neu oder gebraucht? Hier würde ich die Bezeichnung neuwertig gelten lassen, auch wenn sie nicht unproblematisch ist.

Ein Reifen wird aus Gummi hergestellt. Gummi unterliegt einem irreversiblen Alterungsprozess. Gummi wird hart, die Haftungseigenschaften verschlechtern sich. Ein gealterter Reifen kann also nicht neu-wertig sein, er besitzt schlicht nicht den Wert eines neuen Reifens, auch wenn das Profil noch so dick ist. Dann ist höchstens die Profiltiefe oder -Höhe neuwertig.

Nach meiner Meinung handelt es sich hier eindeutig um Vortäuschung falscher Tatsachen, bzw. um arglistige Täuschung durch Verschweigen eines wesentlichen Merkmals, wodurch beim Käufer der Eindruck entstehen musste, es handle sich um einen Reifen, dessen Gebrauchswert dem eines Neureifens gleichzusetzen sei.

Und dieser liebenswerte Verkäufer behauptet allen Ernstes, er habe den Reifen im letzten Winter gekauft und für neu gehalten, da er sich "nicht damit auskenne".

Ich wundere mich sehr darüber, dass offensichtlich viele Leute ahnungslos mit überalterten Reifen durch die Gegend brettern. Ist die Empfehlung, nach 6 Jahren die Reifen zu erneuern, ein Verkaufstrick der Reifenindustrie?

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Sonne 64: Ich habe vergeblich versucht, neue Reifen aufzutreiben. Keine Chance vor 2012.

Im Untertitel hat der Verkäufer gleich 3 mal "Neuwertige Ware" geschrieben. Auch die Artikelbeschreibung ist irreführend.

Ich finde, so eindeutig, wie ihr das schreibt, ist die Sache nicht. Ich hätte niemals so viel Geld für 6 Jahre alte Reifen bezahlt. Ich weiß nicht, ob sie korrekt gelagert wurden, und gerade bei Winterreifen ist es sehr nachteilig, wenn der Reifen nicht mehr weich ist. Im Winter fahre ich tatsächlich nur sehr wenig, und wieviele Winter kann ich diese Reifen denn noch nutzen? Die Nutzungsdauer ist in Anbetracht der Preises sehr eingeschränkt.

danke für Eure Antworten und viele Grüße !

H.G.

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PS--wenn solche Passwort-Programme die Felder automatisch ausfüllen, ist das zwar bequem, aber ich habe das Gefühl, das kann jeder mit verfolgen oder auslesen per Trojaner-Programm?

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Vielen Dank vom Fragesteller für Ihre hilfreichen Antworten, besonderer Dank gilt Pablo42 für die dezidierten Ausführungen!

So, aber was nun? Mehr als 30 sichere Passwörter kann man sich irgendwann nicht mehr merken, das muß selbst ein Gedächtnisakrobat zugeben (schließlich wird Mensch ja auch älter, krank und vergesslich...) eine externe Speicherlösung ist also unbedingt erforderlich.

Lässt sich das Keylogger-Risiko mit einer virtuellen Tastatur wirklich eliminieren?

Ist ein USB-Stick mit Smartcard (zB. chipdrive mykey2)ohne Hardwareverschlüsselung nicht auch nur eine Softwarelösung? Wenn die Datei per Passw. geöffnet ist, kann man dann auf die Programmierschnittstelle nicht auch zugreifen? Worin besteht der Unterschied zwischen Chipkarte und normalem USB-Speicher?

Kennt jemand eine kostengünstige, praktikable, weitgehend sichere Lösung für dies Problem? Ist der normale Laien-User nicht hoffnungslos überfordert und muss den Sicherheitsbeteuerungen der Banken, Seitenbetreiber usw. Glauben "schenken", nach dem Motto "wer nichts weiß muss alles glauben"?

Nette Grüße an alle!

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hmmm, vielleicht sehe ich das ja auch vollkommen falsch. Wundert mich aber nur, dass nun keine Kommentare mehr kommen...

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Vielen Dank für die informativen Antworten, hat mich doch sehr beruhigt. Wenn man keine Erfahrung mit Immo-Verkäufen hat, ist die Sache verdammt aufregend und man hat Angst, Fehler zu machen! Viele Grüße an alle Antwortgeber!

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OK, man setzt damit aber kein Gesetz außer Kraft, sondern entbindet den Verkäufer im Einzelfall von der Verpflichtung, Einsicht in den EA zu gewähren. Der Käufer wurde über alle bekannten Mängel informiert und weiss, dass das Haus schlecht gedämmt ist, dass die Heizkörperthermostate fehlen usw. Wer so ein Haus kauft, muss sich im eigenen Interesse über die geltenden Vorschriften informieren oder beraten lassen, die er dann als Käufer zu erfüllen hat. Sollte er trotzdem einen EA verlangen, so kann der Verkäufer den ja immer noch erstellen lassen, erst wenn er sich weigert, macht er sich strafbar (könnte das so stimmen?) Nebenbei bemerkt bedeutet diese Energiegeschichte bei Bestandsbauten doch wohl nichts anderes als eine Enteignung der kleinen Hausbesitzer, die jetzt ihr Haus für ihre Altersvorsorge verkaufen müssen und plötzlich nur noch den Grundstückspreis minus Abrisskosten dafür bekommen. Damit wird durch die tollen Energiespargesetze nur die Allgemeinheit mit Sozialkosten (Hartz 4) belastet. Bevor sich die Energiesparmaßnahmen rentiert haben, ist die Lebensdauer des alten Hauses sowieso abgelaufen. Nun darf man sich mal fragen, wer davon wohl profitiert...

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Hat eigentlich schon mal jemand erlebt oder davon gehört, dass jemand verklagt wurde und Strafe zahlen musste? Für meinen Geschmack ist mir da irgendwie zu viel Bangemache und Werbung für Energieausweisersteller im Spiel. Wer um Himmels Willen verklagt denn z. B. eine alte Witwe, die ihr Häuschen verkaufen muss und keinen Energieausweis hat? Vielleicht ein verärgerter Käufer, der sich rächen will?

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Danke, schlaubert und erster schnee!

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