Nach der Ersteigerung eines Grundstücks durch mich u. meine Frau (zur ideellen Hälfte), das vorher zu 50% meiner Mutter, zu 12,5% meinem Bruder, zu 12,5% mir selbst (also 75% aus dem Nachlass meines vor 10 Jahren verst. Vaters) und zu 25% meiner Kusine gehörte, stellt sich nun auch noch die Frage, ob Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Fragen über Fragen, die ich vorher nicht bedacht hatte...
Was mir jetzt aufgefallen ist: weder im Versteigerungstermin noch im Zuschlagsbeschluss war die Rede von der Grunderwerbsteuer. Vor allem hätte doch bei der Erteilung des Zuschlags nach der Steuer-ID gefragt werden müssen. Bevor ich also dumme Fragen an das Gericht stelle, wie ist denn die Steuerfrage in diesem Fall zu beurteilen? Zumindest Bruder und Kusine sind ja keine Verwandten in gerader Linie. Da hilft mir folgendes Zitat auch nicht weiter (abgesehen davon, dass Eheleute auch nicht in gerader Linie verwand sind):
"In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen: Bei einer Erbschaft, bei einer Schenkung, bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern."
aus http://www.steuer-schutzbrief.de/grunderwerbsteuer.html
Da denkt man, bei einem Verkehrswert von 5000 € braucht man keinen Anwalt, und dann treibt eine sture Verwandte den Preis bis auf das Dreifache in die Höhe...
Also nochmal kurz gefragt, warum wurde nicht nach der Steuer-ID gefragt? Ein Versehen, oder ist keine Steuer fällig?