Du hast Anspruch auf 1/12 pro gearbeiteten Monat. 28/12*1,5=3,5. Also 3,5Tage. Du wirst aber wohl vier Tage bekommen. Es sei denn dein Chef besteht darauf, dass du für einen halben Tag zur Arbeit kommst.
Epileptiker bekommen ja Krampfanfälle. Das heißt wenn deine Hand z. B. aufeinmal krampft, könnte es ein fokaler Anfall sein, Kinder haben des öfteren Anfälle die sich so äußern, dass sie sekundenweise ohnmächtig werden und dann ist alles wieder in Ordnung. Oder man bricht halt zusammen und krampft auf dem Boden liegend. Hinterher schlafen die Läute eigentlich gleich ein, weil sie von dieser enormen Anstrengung durch den Anfall furchtbar erschöpft sind. Aber komisches Gefühl, verschwommen vor den Augen, Übelkeit hat nichts mit Epilepsie zu tun.
Du kannst ihn ja bei dir fiktiv anmelden ....:) Dann bekommt er ein Bankkonto, die Rente und kann sich ne eigene Wohnung mieten ?
Meine Eltern sind beide auch an die 1,70 groß, mein Bruder allerdings 1,85. Er ist jetzt etwas älter als du, hat aber als Jugendlicher viel Basketball gespielt. Ich möchte natürlich nicht behaupten, dass das der ausschlaggebende Grund für seine doch passable Größe war, aber es ist schon möglich.
Es wird mit der Zeit schon besser werden. Ich würde dir aber raten, wenn du die Arbeit auf Dauer machst, Kompressionsstrümpfe zu kaufen und bei der Arbeit zu tragen. Damit du keine Krampfadern bekommst. Langes stehen fördert sie nämlich.
Ich glaub nicht, dass man in dem Fall über einen Anwalt viel erreichen kann. Zwingen sie ihn denn täglich die Überstunden zu leisten ? Drohen sie ihm mit Kündigung oder sonst irgend wie ? Wenn er die ÜS eigeninitiativ leistet, ist es seine Sache. Und wenn der AG merkt, dass der Mann unentgeltlich ÜS leistet und nichts dafür verlangt wird es ihm nur recht sein. Ich glaub aber nicht, dass er verpflichtet ist dafür zu zahlen, denn sie haben ja vertraglich eine Stundenzahl und ne Vergütung ausgemacht. PS im Vertag müsste ja auch bez. der ÜS etwas drin stehen....
Da hat er dich aber ganz schön hinters Licht geführt. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich glaub nicht dass der Aufhebungsvertrag so gültig ist. Hat er denn auch gesagt, dass er dir aufgrund einer schlechter Wirtschaftslage kündigen muss ?
Du kündigst ja in der zweiten Jahreshälfte (Mai, Juni, Juli) also steht dir eigentlich noch dein ganzer Jahresurlaub zu (natürlich sofern noch nicht genommen), den kannst du dir entweder auszahlen lassen oder bei der Kündigung angeben, dass du ihn in der Kündigungsfrist antreten möchtest.
Ja natürlich. Wenn sie dick genug sind, fängt das Fett das weibliche Hormon Östrogen zu bilden. Ergo verweichlichen die Männer, bekommen Brüste und auch Lipödeme. :) Ich hab´s vielleicht zu übertrieben dargestellt, aber im Grunde läuft es so ab...
Du darfst dir die Tatsache, dass du mal ein Fehler gemacht hast nicht so arg zu Herzen kommen lassen. Niemand stirb daran, wenn du dich mal etwas verrechnest und am nächsten Tag werdens die Meisten auch schon vergessen haben. Ich glaub die Läden sind dagegen auch abgesichert. Und auch die Vorgesetzten wissen wie es ist irgendeinen Beruf neu anzufangen und wie aufgeregt man da ist. Wenn du in einigen Monaten den Dreh raus hast, wirst es sowieso kein Thema mehr für dich sein.
Wo Menschen arbeiten passieren auch Fehler.... das ist schon in Ordnung so. Du darfst dich nur nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die Kunden sind ja auch nur Menschen. Man merkt es ja als Kunde schon wenn jemand "Neues" vor dir sitzt und hat da normalerweise Verständnis wenns mal zu Verzögerungen kommt... Von daher, nur keine Panik.
Ich bin mir fast sicher, dass das Arbeitsamt ihm, auch wenn es dies könnte, keinen Druck machen würde, denn es würde ja heißen, dass sie zahlen müssten. Darf man fragen, was genau brauchen die denn für Unterlagen ? Ne Verdienstbescheinigung ? Wie dem auch sei ich würde mich in eurem Fall an einen Anwalt wenden. Und in eurem Fall würde möglicherweise der Staat die Kosten übernehmen.
Wenn du davor sieben Jahre gearbeitet hast, bekommst du ja einen bestimmten Prozentsatz von deinem letzten Verdienst (ALG I). Wenn du dann aber gleich ne neue Beschäftigung annimmst bei der du möglicherweise weniger verdienst, würdest du vielleicht auch weniger an ALG bekommen. Könnte ich mir zumindest vorstellen....
Er kann beim Arbeitsamt anrufen....
Stell deine Ernährung um. Bewege dich mehr und trinke mehr (hier ist Wasser gemeint, keine süßen Getränke) und gewöhn dir die Abführmittel ab, sonst gewöhnt sich dein Verdauungstrakt daran und es wird nur noch schlimm für dich werden...
Die Wirbelsäule hat physiologisch ne S Form. Die einzelnen Wirbelkörper haben eine dafür nötige Struktur und Anordnung. Man müsste jemand schon am Hals und an den Füßen auseinander ziehen um ihn völlig gerade zu bekommen. Und wenn es dann am Ende gelingen sollte, wäre es so wie so egal, wie groß man dadurch geworden ist, denn dann wäre man bestimmt entweder behindert oder tot...
Ich würd ne normale Erklärung machen. Formulare bekommst du beim Finanzamt. Wenn du Arbeitslos warst bekommst du ein gutes Stück zurück....
Eiweiß im Urin muss ja nicht mit ner Nierenfehlfunktion zusammen hängen. Ist vielleicht hormonell ( wie alt bist du) und geht mit der Zeit von alleine weg. Man müsste es halt regelmäßig kontrollieren. Bei einer tatsächlichen Fehlfunktion der Niere, wird ja zunächst geschaut wie schwerwiegend die Probleme sind die dadurch verursacht werden. Wenn sie irgendwann überhaupt nicht mehr gehen sollte ( wie gesagt wenn) wird sie wohl entfernt werden.
Du bekommst ja jetzt einen neuen Vertrag mit geänderten, für dich günstigeren für ihn (weil er ja mehr zahlen muss) weniger günstigen , Konditionen, daher denke ich ist es schon möglich. Hätte er deinen alten Vertrag weiter laufen gelassen, wäre das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergegangen. Ich weiß ja nicht wie viel mehr er dir zahlt, aber ich hätte vielleicht, wenn möglich, den alten Vertrag behalten und gearbeitet bis er mir dann ne Gehaltserhöhung gibt :)
Warum nicht. Lern schön. Mach ne entsprechende Ausbildung und dann viel Spaß...