Uni Klausur verschlafen?
Ich habe meine heutige Uni-Klausur verschlafen und habe mir gerade in Panik die Prüfungsordnung durchgelesen, in der steht: „Der für den Rücktritt oder das Versäumnis gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.“
Ich werde aus diesem Satz nicht schlauer und stehe schon kurz vor der Verzweiflung. Muss ich wirklich jemandem mitteilen, dass ich verschlief oder gilt die Prüfung ohne weiteres als „nicht bestanden“ und ich kann sie nachschreiben?
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