Die deutsche Staatsangehörigkeit Die Bezeichnung "Deutsch " im Personalausweis ist eine ethnische Zuordnung. Eine Staatsangehörigkeit ist in diesem Papier nicht angegeben. Deshalb sind der Perso und der Reisepass kein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit nach GG /116 bzw. dem Staatsangehörigkeitsgesetz § 1 v. 1.9.2009. Der sichere und eindeutige Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann mit dem Staatsangehörigkeitsausweis erbracht werden. In diesem Papier wird urkundlich bestätigt, dass der Besitzer Deutsche/er ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Anträge sind bei der Staatsangehörigekeitsbehörde der Stadt/Landesverwaltungen zu stellen. Die Gebühr beträgt 25 €.

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Von "Abzocke", "Spitzeln", "Schergen" ja sogar von "GEZtapo" ist die Rede, wenn diejenigen, die schlechte Erfahrungen mit der GEZ gemacht haben, in Internetforen ihrem Ärger Luft machen.Als ginge es um einen gemeinen Geheimdienst und nicht um eine öffentliche-rechtliche Organisation.Wie der Name schon sagt, besteht die Hauptaufgabe der GEZ darin, die gesetzlich vorgeschriebenen Rundfunkgebühren für Fernseh-und Hörfunkprogramme einzuziehen. Diese Programme sind eine Dienstleistung, die vom Nutzer selbstredend auch bezahlt werden müsssen.. Umsonst is nich ! Kino kostet ja auch was ! Die GEZ verfügt, ebenso wie das Ordnungsamt, über Strategien und Wege zum Geld zu kommen. Jeder Haushalt hat heute mindestens ein Radio und ein TV, das wissen die GEZ - Mitarbeiter. Dazu gehören auch tragbare Radios/Fernseher, Radiowecker, Radiorekorder, Videorekorder, Autoradios, Tuner und auch PCs mit Radio oder TV Karte. Dabei reicht es schon aus, dass ein Rundfunkgerät"zum Empfang bereit steht", auch wenn es auf dem Spitzboden eingepackt ist. Deshalb ist es ratsam, die Grundgebühr zu bezahlen ( Radio 16,56 bzw. Fernsehen 51,09 für 3 Monate ). Dann hat man seine Ruhe und kann u.U.5 PCs, 10 Radios und 60 Fernseher laufen lassen - wenn nicht eine Nachfrage oder eine Kontrolle kommt. Diese Kontrolleure nicht in die Wohnung lassen! Wer nicht zahlt, der begeht eine Ordungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Weiterlesen : www.mieterverein-muenchen.de
Hajo Kaufmann

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Nein, er muss gar nichts

Ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein Wehrdienst Nach dem Wehrdienstgesetz werden alle Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 18 Jahre sind, zum Wehrdienst aufgefordert. Im Bundespersonalausweis ist nur die ethnische Zuordnung Nationalität: "Deutsch" gekennzeichnet. Auch der Reisepass ist kein Nachweis für eine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit zu einem Land, wie Deutschland oder Republik Deutschland ist nicht angegeben. Die meisten Bürger des Landes haben daher keine deutsche Staatsangehörigkeit, also keine Zuweisung zu einem Land nach dem Grundgesetz Artikel 116 ( Deutscher ist, ...wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.) Daher gilt auch u.a. hier nicht das Wehrdienstgesetz. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann bei der Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt/des Landes beantragt werden. Das Staatsministerium Bayern gibt unter www. stmi bayern.de weitere Auskünfte zum Antrag einer Staatsangehörigkeitsurkunde. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 €. Der Rechtsberater

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