Hallo,
stell auf jeden Fall einen Antrag. Meines Erachtens dürfte was dabei raus kommen.
Das Kindergeld bleibt bei der Berechnung von BAB unberücksichtigt und da der Weg von deinen Eltern zur Ausbildungstätte länger als 2 Stunden dauern würde werden bei der Einkommensberechnung auch höhere Freibeträge berücksichtigt.
Kinderbetreuungskosten können mit berücksichtigt werden, aber nur die reinen Betreuungskosten nicht das Essensgeld, fallst du von den Kindergartenbeiträgen befreit bist. Sollten z.B. Kindergartengerühren in Höhe von monatl. 80 € werden 130 € bei der berechnunng berücksichtigt.
Die Berechnung BAB setzt sich im groben so zusammen:
348€ Grundbedarf + 149€ Unterbringung auserhalb der Eltern + max. 75€ für die übersteigende Miete (wenn die Miete höher als 149€, es wird also max. 224 für Miete berücksichtigt)
= 572€
zusätzlich können berücksichtigt werden: 56€ Fahrkosten (in deinem Fall ca. wenn ich die Angaben von oben nehme) + 12€ Arbeitskleidung (wenn dein Ausbildungsbetrieb keine stellt) + evtl. 130€ je Kind (wenn Kinder beteuungskosten enstehen)
Angenommen bei dir würde das alls so zutreffen hättes du einen mtl. Bedarf von 900 €.
Dagegen wird dein durchschnittlichen Einkommen (die Ausbildungsvergütung die im Beweilligungszeitraum erzielt wird + evtl. Sonderzahlungen) abgezogen.
Wenn ich davon ausgehe, dass du im 2. Ausbildngsjahr 100€ mtl. mehr bekommst und keine Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ect.) würde ich dein Anzurechendes Einkommen auf ca. 500€ schätzen.
Somit bleiben ca. 400€ übrig. Also selbt ohne Kinderbetreuungskosten wären es noch ca.140€.
Jetzt wird noch das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Nach den oben genannten Angaben könnten es ca. 100 € Anzurechenendes Elterneinkommen vom Vater sein (wenn er nachweisen kann dass er noch anderen Kindern unterhaltspflichtig ist, wird es 0 €.
Dein Freund wird bei der Berechnung nur bei der Miete mit berücksichtigt. In den Antragsunterlagen steht Lebenspartner, damit ist die eingetrage Lebenspartnerschaft gemeint. D.h. also keine Berücksichtigtung seines Einkommens.
Ich rate dir stell auf jeden Fall einen Antrag.
PS.: Die Angaben sind nur ca. Beträge ich geben keine Garantie dadrauf ;)