Dringend Hilfe bei BAB Antrag benötigt!

Hallo :) ich versuche nun mal alles wichtige in einen nicht allzu chaotischen Text zu verfassen und hoffe das mir jemand helfen kann. Die Informationen die man im Internet findet sind teilweise dermaßen schwammig.Nun hoffe ich,dass hier jemand ist der sich damit auskennt und vielleicht auch schon Erfahrungen gemacht hat !

Also erst einmal die wichtigsten Informationen : Ich bin 23 Jahre alt und habe mein Fachabitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht bzw mache ich bis Sommer. Mir steht daher elternunabhängiges Bafög zu welches ich auch aktuell bekomme. Meine Eltern wohnen 120 km weit entfernt leben aber nicht mehr zusammen und waren nie verheiratet. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten in einer eigenen Wohnung mit meinem Sohn (aus früherer Beziehung) und unserer gemeinsamen Tochter. Beide haben Betreuungsplätze da ich ja zur Schule gehe. Naja jedenfalls habe ich jetzt eine Ausbildungsstelle ab 1.8 zur Kauffrau für Büromanagement (ist ein neuer Ausbildungsberuf seit 2014 und umfasst beispielsweise den Beruf des Bürokaufmanns etc). Es handelt sich hierbei um meine erste Berufsausbildung.

Nun zu den Einkommensverhältnissen : Im ersten Lehrjahr erhalte ich 610 Euro Brutto netto wären das ja aufgrund der Abzüge in Höhe von 21,5 % 478,85 Euro

Einkommen meiner Eltern wird ja auch angerechnet. Zu meiner Mutter habe ich keinen Kontakt und nach Kontaktaufnahme hat sie die Auskunft verweigert. Wobei es ohnehin sehr unwahrscheinlich ist das sie zahlen muss aber naja.

Nun habe ich den Steuerbescheid meines Vaters. Dort sind als versteuertes Einkommen 32625 Euro angegeben wovon die Einkommenssteuerbelastung 3426 Euro beträgt. Bei meinem Vater ist es nun so,dass er ja wie gesagt nie mit meiner Mutter verheiratet war. Ich bin eines von drei Kindern die mein Vater mit meiner Mutter hat. Jedoch haben die anderen beiden eigenes Einkommen (Studium und momentan in Elternzeit) . Mein Vater hat nun vor 10 Jahren neu geheiratet.Seine Frau arbeitet zur Zeit nicht und im Haushalt lebt noch ihr fast 18 Jähriger Sohn der ein Berufsgrundschuljahr an einem berufskolleg macht.

Mein Lebensgefährte der ja als Ehepartner gezählt wird. Obwohl ich ledig bin zählt er wobei der Rechner bei ledig gar keine Auskunft über Partner haben will naja ..

Er war vor zwei Jahren in Berufsausbildung (es zählt ja das vorletzte Kalenderjahr) und hat Brutto 581 Euro verdient und netto 462,33 Euro rausbekommen. Sprich 6972 Euro Brutto Jahreseinkommen und abzüge dann 1424,04 Euro.

Fahrkosten entstehen mir ebenfalls.Mit eigenem PKW. 65 km die woche sprich 260 Euro im Monat. Familienfahrt wird mir wohl nicht bewilligt meinte man zu mir.

Jetzt frage ich mich in welcher Höhe anhand des Einkommens meines Vaters mir Unterhalt angerechnet wird.

Wäre dankbar für jede Antwort. Auch was mir erstattet wird für die Fahrkosten. Betreuungskosten betragen wohl 130 Euro je Kind.

Liebe Grüße

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Hallo,

stell auf jeden Fall einen Antrag. Meines Erachtens dürfte was dabei raus kommen.

Das Kindergeld bleibt bei der Berechnung von BAB unberücksichtigt und da der Weg von deinen Eltern zur Ausbildungstätte länger als 2 Stunden dauern würde werden bei der Einkommensberechnung auch höhere Freibeträge berücksichtigt.

Kinderbetreuungskosten können mit berücksichtigt werden, aber nur die reinen Betreuungskosten nicht das Essensgeld, fallst du von den Kindergartenbeiträgen befreit bist. Sollten z.B. Kindergartengerühren in Höhe von monatl. 80 € werden 130 € bei der berechnunng berücksichtigt.

Die Berechnung BAB setzt sich im groben so zusammen:

348€  Grundbedarf + 149€ Unterbringung auserhalb der Eltern + max. 75€ für die übersteigende Miete (wenn die Miete höher als 149€, es wird also max. 224 für Miete berücksichtigt)

= 572€

zusätzlich können berücksichtigt werden:  56€ Fahrkosten (in deinem Fall ca. wenn ich die Angaben von oben nehme) + 12€ Arbeitskleidung (wenn dein Ausbildungsbetrieb keine stellt) + evtl. 130€ je Kind (wenn Kinder beteuungskosten enstehen)

Angenommen bei dir würde das alls so zutreffen hättes du einen mtl. Bedarf von 900 €.

Dagegen wird dein durchschnittlichen Einkommen (die Ausbildungsvergütung die im Beweilligungszeitraum erzielt wird + evtl. Sonderzahlungen) abgezogen.

Wenn ich davon ausgehe, dass du im 2. Ausbildngsjahr 100€ mtl. mehr bekommst und keine Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ect.) würde ich dein Anzurechendes Einkommen auf ca. 500€ schätzen.

Somit bleiben ca. 400€ übrig. Also selbt ohne Kinderbetreuungskosten wären es noch ca.140€.

Jetzt wird noch das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Nach den oben genannten Angaben könnten es ca. 100 € Anzurechenendes Elterneinkommen vom Vater sein (wenn er nachweisen kann dass er noch anderen Kindern unterhaltspflichtig ist, wird es 0 €.

Dein Freund wird bei der Berechnung nur bei der Miete mit berücksichtigt. In den Antragsunterlagen steht Lebenspartner, damit ist die eingetrage Lebenspartnerschaft gemeint. D.h. also keine Berücksichtigtung seines Einkommens.

Ich rate dir stell auf jeden Fall einen Antrag.

PS.: Die Angaben sind nur ca. Beträge ich geben keine Garantie dadrauf ;)

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BAB - Richtig berechnet?!

hey leute,

ich habe im september eine ausbildung begonnen und beziehe nun zusaetzlich BAB. kann sein, dass ich da etwas krumme ansichten habe, was die hoehe der summe angeht, die ich bekommen muesste, lasse mich also gerne eines besseren belehren.

ich bekomme ein bruttogehalt von 650 Euro (netto 518,86 Euro), zusaetzlich noch 184 Euro kindergeld von der familienkasse, weil ich U25 bin und BAB in hoehe von 81 Euro.

Somit ergibt sich eine Summe von 783,86 Euro, was mir etwas wenig erscheint, da ich eine warmmiete von 440 Euro zahle und mir somit noch 343,86 Euro bleiben. ich wunder mich daher so sehr, weil der hartz4 regelsatz schon hoeher ist (391 Euro).

wenn ich den strom, internet/telefon und handy abziehe, dann bleiben mir im Monat knapp 200 Euro und ich habe noch einen eigenen pkw, der noch nicht mit einberechnet ist...

davon zu leben scheint mir seeeehr sehr eng zu werden...

im antrag und auch im bab rechner im internet musste ich die strecke zu dem haus meiner eltern angeben, mir wurde vom sachbearbeiter gesagt, dass ich eventuell monatlich geld bekomme, um meine familie zu besuchen. meine mutter und meine geschwister wohnen aber 750km entfernt und scheinbar bekomme ich dafuer keinen cent. kann mir jemand sagen woran das liegt?!

bekommen andere azubis unter euch genauso wenig geld mit einer aehnlich hohen miete?

bin mal gespannt, wie das bei euch so aussieht!

denn eine freundin von mir bekommt ein paar hundert euro mehr als ich (sie bekommt zwar weniger gehalt, aber ihre mieter ist auch guenstiger als meine)

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BAB ist wie der Name Berufsausbildung sei Hilfe schon sagt nur eine Beihilfe. Bei BAB wird nicht die volle Miete berücksichtigt. Sollte dein BAB nicht ausreichen, hast du die Möglichkeit die nicht gedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung beim Jobcenter oder Wohngeld bei der Stadt/Gemeinde zu beantragen.

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Eigentlich besteht kein Anspruch auf BAB, weil BAB nur für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen gewährt werden kann.

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin ist aber eine schulische Ausbildung (nach zu lesen im BerufeNet der Agentur für Arbeit) Schulische Ausbildungen werden durch Bafög gefördert, hierbei gibt es jedoch eine Altersgrenze ( http://www.bafög.de/de/wer-hat-anspruch-auf-leistungen--370.php )

Somit bleibt nur Alg II vom Jobcenter (die wollen aber vorher die Ablehnungsbescheide von der BAB-Stelle und vom Bafög-Amt)

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Berufsausbildungsbeihilfe beantragen als Mutter?

Hallo,

hätte mal eine etwas kompliziertere Frage wegen die BAB. Ich wohne im Moment noch bei meinem Partner (Kindsvater) und bin Mutter, mein Sohn ist 5 und geht in einen Ganztages-Kindergarten. Ich mache im Moment ein Vorpraktikum in der Heilerziehungspflege in einem Wohnheim, und fange meine Ausbildung im Oktober an.

Das Problem ist nun, dass ich mich von meinem Freund trennen möchte, da es aus privaten Gründen einfach nicht mehr funktioniert, und würde gerne mit meinem Sohn zu meine Eltern ziehen die im selben Ort wohnen, oder falls es machbar ist in eine eigene Wohnung. Die Frage ist nun, was könnte ich beantragen als Beihilfe? Oder würde es überhaupt funktionieren? Da ich mich bei meinem Freund echt gefangen fühle weil für mich während der Ausbildung fast nichts anderes Möglich ist als bei ihm weiterhin zu wohnen, doch psychisch ist es für mich einfach nicht mehr machbar und gefährde durch diesen Zustand auch meine Ausbildung. Das Problem ist auch, sollte ich ausziehen brauche ich von ihm keine Hilfe mehr erwarten zwecks den kleinen vom Kindi abholen (Kindi von 7 bis 17 Uhr) und ich arbeite auch mal bis 21 Uhr, auch Wochenends, also bräuchte ich auch noch Hilfe von einer Tagesmutter o.Ä., wobei meine Eltern natürlich auch mal Wochenends aufpassen könnten.

Was wäre denn für meinen Zustand machbar? Bitte keine verhassten Antworten geben =( Mehr als sagen dass es psychisch nicht mehr machbar ist bei meinem Partner zu bleiben kann ich nicht..

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Die Ausbildung als Heilerziehungspflegerin ist eine schulische Ausbildung und somit nicht förderfähig durch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).

Bei schulischen Ausbildungen kann man aber BAföG beantragen (ist ähnlich wie BAB).

Um einen Anspruch zu haben, darfst du nicht im elterlichen Haushalt leben. Wenn es sich um eine Erstausbildung handelt sind deine Eltern dir zum Unterhalt verpflichtet. In der Regel ist nur die Erstausbildung förderfähig.

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Bei einer betrieblichen Ausbildung kannst du BAB beantragen. Sollte dies nicht ausreichen kannst du zusätzlich noch beim Jobcenter einen Antrag auf die nicht gedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung (Alg II) stellen, so dass du schlussendlich das Existenzminimum gesichert hast.

Grundsätzlich ist BAB vorrangig vor Alg II, daher erst Antrag BAB.

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Eine Frage, wie lang war dein letzter Bewilligungsbescheid?

Bis zu diesem Ende ist es möglich die Zahlung durch eine Veränderungsmitteilung wieder auf zu nehmen (da weder der AG noch der Beruf gewechselt wurde)

z.B.: die Bewilligung war vom 01.08.2013 - 31.01.2015, Zahlung BAB wurde ab 01.12.2013 eingestellt

-> somit könnte die Zahlung ab 01.08.2014 - 31.01.2015 wieder aufgenommen werden und dann wäre ab 01.02.2015 ggf. ein Weiterbewilligungsantrag zustellen.

Wäre der Bewilligungszeitraum jedoch schon abgelaufen ist eine erneute Antragstellung notwendig.

z.B.: die Bewilligung war vom 01.08.2012 - 31.01.2014, Zahlung BAB wurde ab 01.12.2013 eingestellt

-> somit kann die Zahlung nicht wieder aufgenommen werden und es ist ein erneuter Antrag notwendig.

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Wenn man die Grundvoraussetzung für BAB betrachtet hast du keinen Anspruch, weil BAB nur für betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen gewährt wird.

Für schulische Ausbildungen ist Bafög zuständig.

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Hallo,

bei BAB wird das Einkommen von deinem Freund nicht mit berücksichtigt (nur wenn ihr verheiratet seit). Das einige wo dein Freund mit berücksichtigt wird, ist bei der Miete (die Miete wird durch 2 bwz. Anzahl der Bewohner geteilt).

Für deinen Mietanteil wird 149,00 € + max. 75,00 € (wenn dein Mietanteil höher als 149,00 € ist) berücksichtigt.

Kurzes Rechenbeispiel:

  1. Beispiel

Gesamtmiete 500,00 (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Strom) geteilt durch 2 (Anzahl der Bewohner) = 250,00 €

=Bedarf zur Miete 224,00 € (149,00 € + 75,00 €)

  1. Beispiel

Gesamtmiete 400,00 € (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Strom) geteilt durch 2 (Anzahl der Bewohner) = 200,00 €

= Bedarf zur Miete 200,00 € (149,00 € + 51,00 €)

Dazu musst du bedenken das sich ggf. deine Fahrkosten ändern.

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Bei BAB wird für die Miete ein Bedarf in Höhe von 149,00 € + max. 75,00 € (Zusatzbedarf, wenn die Miete nachweislich höher als 149,00€ ist - was in den meisten Fällen der Fall ist) also wird für die Miete max. 224,00 € berücksichtigt.

Berufsausbildungsbeihilfe ist wie das Wort "Beihilfe" es auch schon sagt nur eine Beihilfe und keine Übernahme vom Kosten der Unterkunft, wie bei Alg II. Sollte dennoch das Geld nicht ausreichen habt ihr immer noch die Möglichkeit die nicht gedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung bei euren zuständigen Jobcenter zu beantragen.

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  1. Kindergeld wird bei BAB nicht mit berücksichtigt
  2. Wie hoch ist deine Miete? Übernimmt dein Ausbildungsbetrieb irgendwelche Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung,...)?
  3. Das Einkommen von deiner Freundin wird bei BAB nicht mit berücksichtigt (nur die Miete wird geteilt)

Dem Grunde nach wird BAB wie folgt berechnet:

Bedarf zum Lebensunterhalt. 348€ Bedarf zur Miete. 149€ Zusatzbedarf Miete* max. 75€

= 572€ + evtl. Fahrtkosten 89€ (in deinem Fall) + evtl. Arbeitskleidung. 12€

= Gesamtbedarf. 673€

*dieser Bedarf wird gewährt, wenn die Miete höher als 149€ ist (was i.d.R. der Fall ist)

Davon wird dein durchschnittliches Einkommen ( das was du während des Bewilligungszeitraumes verdienen wirst) abgezogen.

Und das ergibt dann deinen monatlich Anspruch auf BAB. Je nach dem was deine Eltern vor zwei Jahren verdient haben erfolgt eine Anrechnung von deren Einkommen (das müsste aber im Anhang (Berechnungsbogen) stehen).

BAB ist nur wie das Wort Berufsausbildungsbeihilfe sagt eine Beihilfe und keine Übernahme der Miete.

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Bewilligt wird frühstens ab Tag der Antragstellung, d.h. also es wird rückwirkend ab Oktober 2013 bewilligt ( wenn die ganzen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind).

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Bei BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) handelt es sich um eine Beihilfe, d.h. es wird nicht die komplette Miete übernommen.

Bei BAB wird für die Miete 149€ berücksichtigt, ist die Miete höher (in der Regel ist die Miete ja höher als 149€) wird ein Zusatzbetrag von max. 75€ gewährt. Also wird für die Miete max. 224€ berücksichtigt.

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Wenn dein Freund einen Antrag auf BAB stellt, wirst du nur für die Miete mit berücksichtigt (anteilige Miete - wie bei einer WG)

Hier kannst du den Fall durchspielen und sehen ob und ggf. wie hoch der Anspruch sein kann.

http://babrechner.arbeitsagentur.de/

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http://babrechner.arbeitsagentur.de/

hier kannst du deinen Fall durchspielen und sehen ob ein Anspruch besteht.

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Deine Rechnung stimmt.

ALG erhältst du nicht mehr, wenn entweder die 450 € (versicherungspflichtig) überstiegen werden oder wenn der Minijob 15 Stunden oder mehr als 15 Stunden die Woche umfasst.

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Voraussetzungen:

  • man beantragt BAB für eine betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung (Voraussetzung: Ausbildungsvertrag wird abgeschlossen, der bei einer Kammer eingetragen wird oder es liegt eine betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz des Bundes vor).

  • man wohnt nicht im Haushalt mind. eines Elternteils (zum Beispiel eigene Wohnung oder im Haushalt von Freund, Freundin, Großeltern, anderen Verwandten)

  • man hat noch keine abgeschlossene Ausbildung (schulisch/betrieblich)

  • man hat keine mindestens dreijährige Tätigkeit absolviert. Als berufliche Tätigkeit gilt, ungeachtet der Versicherungspflicht, jede mindestens 15 Wochenstunden umfassende Tätigkeit sowie Zeiten einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung und des Wehr-/Zivildienstes.

Liegt eine der ersten beiden Voraussetzungen nicht vor, besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB.

Hier kann man seinen eigenen Fall durchspielen: http://babrechner.arbeitsagentur.de/

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  1. BAB wird nicht für ein Praktikum gezahlt, sondern nur für eine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung.

  2. BAB wird frühsten ab Antragstellung gezahlt, rückwirkend kannst du BAB nicht beantragen.

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