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habnurfragen

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habnurfragen
17.09.2017, 07:11
Roten Wahlbrief mit Klebestreifen zukleben erlaubt?

Hallo,

zur Bundestagswahl wähle ich zum ersten Mal per Briefwahl. Auf dem Roten Wahlbrief ist jedoch keine Klebefläche angebracht. In diesen kommt die Versicherung an Eides statt und der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag, wobei dieser Umschlag eine Klebefläche hat.

Ist es zulässig, den roten Wahlbrief per Klebestreifen zu versiegeln? Oder muss es ein Klebestifft sein? Einen Klebestreifen könnte man leicht lösen, z.B. die Versicherung an Eides statt entfernen, danach den Brief wieder zukleben und die Stimme wäre somit ungültig.

Viele Grüße

...zum Beitrag
Antwort
von habnurfragen
17.09.2017, 07:13

Im letzten Abschnitt soll die Frage natürlich heißen: "Ist es zulässig, den BLAUEN Wahlbrief per Klebestreifen zu versiegeln", nicht den ROTEN. Habe es korrigiert, muss aber von der Moderation noch freigeschaltet werden.

...zur Antwort
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