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h4815162342

27.01.2021
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h4815162342
27.01.2021, 14:24
Bewerbung bei der Polizei Selbstauskunft schreiben. über ein Ermittlungsverfahren gegen einen berichten, obwohl dieses eingestellt und Akte gelöscht wurde?

Hallo ihr Lieben,

2019 wurde gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen btm eröffnet, weil ich in den Chats von einem jugendlichen Dealer aufgetaucht bin. Ich habe mir einen Anwalt genommen und bin dagegen vorgegangen. Das Verfahren wurde eingestellt und meine Akte habe ich löschen lassen. Nun möchte ich mich bei der Polizei für das Studium im gehobenen Dienst bewerben und soll eine Selbstauskunft ausfüllen in der ich von Strafverfahren berichten soll. Jetzt ist die Frage, ob ich das überhaupt muss? Ich bin nicht als Schuldig gesprochen worden und die Akte dürfte es bei der Polizei nicht mehr geben. Also, muss ich davon berichten? Wenn ja, was muss ich preisgeben? Wird so etwas im Einstellungsgespräch abgefragt? Wenn Ja, was sagt man dann am besten?

Vielen Dank für eure Hilfe!

...zum Beitrag
Antwort
von h4815162342
27.01.2021, 21:13

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich werde ihnen die Sache erklären müssen. Unangenehm. Naja...

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