wenn bei dein Vater Deutscher und deine Mutter EU-Ausländerin ist, dann hast du automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt über deinen Vater und die ausländische StA über deine Mutter. Du gehörst nicht zu der Gruppe die sich spätestens mit 23 Jahren entscheiden müssen, da bei diesen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt nicht die deutsche StA hatten.
unbefristet geht wohl nicht sofort (wieso auch?), aber Deutschland sucht doch händeringend nach Fachleuten. Wenn du das Richtige studiert hast, erhälst du zumindest eine befristete AE die nach einer gewissen Zeit in eine unbefristete umgewandelt wird-
wenn die ganze Familie unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit anno 2005 eingebürgert wurde kann es keine Optionspflicht geben. Die Optionspflicht gibt es nur wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörigkeiten haben. Holt also euren damaligen Einbürgerungsbescheid raus und prüft, ob da etwas zur Tochter steht. Wenn da nichts steht seid ihr ohne wenn und aber eingebürgert und die deutsche Seite kann nichts verlangen. Wenn ihr nicht mehr nach Aserbeidschan fahren werdet, kann es euch vollkommen egal sein, was die wollen.
nach dem Buch "Istanbul in the 16th century" war es in Istanbul nur bei Armeniern und Griechen möglich gut zu essen. Habe das Buch in Istanbul von einer türkischen Bank als Werbegeschenk bekommen, dürfte daher nicht Türkenfeindlich sein!
das geht, wenn deine türkische Tante ehrlich ein visum beantragt, nicht, weil sie dann eine Arbeitserlaubnis als Pflegerin bräuchte, die sie natürlich nicht bekommt. Also ein ganz normales Touristenvisum beantragen und 3 Monate bleiben!
grundsätzlich ist sie verheiratet, da bedarf es keiner Anerkennung. Es gilt, wenn die Heirat nach Ortsrecht gültig geschlossen wurde, so gilt sie auch in D. (sie gilt also nicht, wenn die Ehe ausschliesslich vor einem islamischen Geistlichen geschlossen wurde, weil das kein gültiges Ortsrecht ist). Scheiden lassen kann sie sich auch in D.Das ist ein umständliches Verfahren, weil alle Schriftstücke dem Ehegatten zugestellt werden müssen-und das dauert. Bei einer Scheidung in der Türkei muss die Scheidung hier noch extra anerkannt werden. Wenn sie einen vertrauenswürdigen Anwalt in der Türkei kennt, wird es billiger und schneller.
Wohngeld gibt es bei Geringverdienern, was AZUBIS sind, fast immer. Wieviel das ist, kannst du unter "Wohngeldrechner" ergoogeln. Auf diesen Seiten sind auch die sonstigen Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld aufgeführt. Ob es Hilfe zum Umzug gibt, weiss ich nicht, aber die Kosten können als Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden. Für die Ersteinrichtung gibt es außer HartzIV definitiv nichts vom Staat.
unter diesen Umständen auf jeden Fall weg. Deine Zukunft und die Zukunft deines Kindes sind doch wichtiger, als das Besuchsrecht des Vaters. Soll der sich Arbeit suchen, dass er seiner Tochter jährlich ein Rückflugticket kaufen kann!
müssen schon, aber wie sollen das die deutschen Behörden mitbekommen? Andererseits soll der Gatte vielleicht einmal nach D. kommen, dann wird es schon auffallen, dass das Heiratsdatum etwas älter ist und dann werden die Verstöße gegen das HartzIV-Gesetz schon geahndet werden: Konsequenz: soll der Gatte irgendwann nachkommen, unbedingt melden!
beim zuständigen Generalkonsulat in Izmir bzw deren Aussenstelle Antalya, die allerdings keine eigene Netzseite hat, anfragen http://www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/Kontakt.html Allerdings musst du dich mit dem Arbeitsamt dann in Türkisch verständigen können!
Es gibt die Möglichkeit eines Visums für Hochqualifizierte, doch ich weiß nicht, ob Architekten darunter fallen. Auch die Gründung einer Firma mit mindesten 5(?)Angestellten verschafft Anspruch auf ein Visum (wahrscheinlich reicht da das Geld des Freundes nicht) auf jeden Fall: ein Blick ins Ausländergesetz hilft weiter