Hallo,
vom Grundsatz her ist man eigenverantwortlich, die "Arbetsunfähigkeitsbescheinigung" ist vom Arzt ausgestellt mit dem "voraussichtlichen" Ende der AU. Wenn Du Dich "arbeitsfähig" fühlst kannst Du natürlich wieder arbeiten gehen, da jedoch die AU-Daten beim Arzt wie bei der Krankenkasse gemeldet sind sollte man dort bescheid geben, dass man früher wieder arbeiten gegangen ist (wichtig falls es mal um die Dauer der Entgeltfortzahlung und ggf. Krankengeld geht) ... grundsätzlich wäre es aber sinnvoll bevor man früher wieder arbeiten geht, mit dem Arzt darüber zu sprechen. Wenn man AU ist gibt es keine festfixierte "Krankenordnung" (bis so Anfang der 70iger gab es so etwas) ... aber man darf nichts tun was den Heilungsprozess behindert, verzögert oder gar die Krankheit verschlechtert. Also sollte man darauf achten, um Nachteile zu vermeiden, mit Fieber sollte man also nicht groß draussen aufhalten und eher im Bett bleiben, mit Rückenbeschwerden ist es nicht sinnvoll schwere Arbeiten zu verrichten, wenn man aber z.B. Depressionen hat, kann es Sinnvoll sein auch spazieren zu gehen .... arbeitsrechtlich kann es nur Probleme geben, wenn Du Deine Arbeitsfähigkeit verschlechterst. Was Du nun machen willst hängt also auch von Deiner Erkrankung ab, wenn man von Kollegen oder dem Arbeitgeber gesehen wird ist es immer unschön, gleich was man hat ... "blödes" Gerede gibt es dann auf jedenfall und Unterstellungen sind dann schon vorprogramiert..