Tja. wass soll man dazu sagen. Keiner hat eine richtige Antwort parat. Da ich seit 25 Jahren Polizist bin, versuche ich Dir hier auf Deine Fragen eine Antwort zu geben. Frage: Ab wann ist Fahren unter Einfluss von Alkohol eine Ordnungswidrigkeit und ab wann eine Straftat ? Antwort: Von 0,5 - 0,8 Promille ist es eine Ornungswidrigkeit, d.h. ohne Blutprobe (außer Unfall).400 € Bußgeld + 25€ Bearbeitungsgebür der Bußgeldstelle und 4 Punkte in Flensburg Alles was darüber ist ist nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat und wird vom Gericht bearbeitet. Da dein Freund 1,38 Promille hatte, unterliegt er dem StGB und das wird richtig teuer. Der Führerschein ist erstmal für ein Jahr weg. Ob er eine MPU- machen muss, hängt vom jeweiligen Gericht ab. Es gibt dort keine Promillegrenze. Wer da meint, erst ab 1,6 Promille, der irrt sich. Habe schon andere Fälle erlebt. Den Brief, den er erhalten hat, in dem er freiwillige Angaben machen soll, ist standard. Diesen sollte er ausfüllen, denn es macht vor Gericht einen guten Eindruck, wenn man die Wahrheit sagt, bzw. schreibt, denn es kann sich auf das Strafmaß auswirken. Ach so, die Blutprobe wird extra berechnet und koste so um die 1200 €.

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Das Wort Trecker kommt aus dem norddeutschen und leitet sich ab von "TRECKEN", d.h. ziehen. Z.B. antrecken = anziehen. Die Felder in Norddeutschland wurden mit speziellen Bodenbearbeitungsmaschinen bestellt. Diese wurden von Schleppern gezogen. Das hochdeutsche Wort Traktor ist abgeleitet vom Wort "Traktieren".Z.B. den Boden traktieren = bearbeiten . In DUDEN findet man nur noch die Bezeichnung Traktor und Trecker. Wo genau diese Bezeichnung herkommt, ist nicht mehr genau bekannt. Ich hoffe, ihr könnt etwas mit der Antwort anfangen.

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