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Seine Eltern kommen auch aus Brasilien haben aber italienische Wurzeln

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Nein, bezahlen trotz Nichtantritt der Reise

Zuerst muss ich sagen dass deine "Freunde" Spasten sind, denn wegen 45,-€ kann man ein Auge zu drücken.

Gutachten würde ungefähr so aussehen:

realKampffisch (K) könnte gegen die Freunde (F) einen Herausgabeanspruch nach §812 auf die 90,-€ haben. Dazu müsst K Eigentümer und F Besitzer sein. Es sind zwei deckende Willenserklärung zustande gekommen (Antrag gem. §145 von K; Annahme gem. §147 der F) welche zu einer Übergabe des Geldes nach §929 führte. K hat seine 90,-€ freiwillig übergeben ohne Irrtum, darum ist §119 auszuschließen. Darüberhinaus, sind beim Kaufvertrag vertragstypische Pflichten zu beachten gemäß §433. Folglich, hat K seine 90,-€ übergeben ohne Recht auf Herausgabeanspruch nach §812

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