Ich habe ein Problem, da in der beim Einzug vorhandenen und also mit vermieteten Einbauküche der Kühlschrank defekt ist. Die Küche ist 17 Jahre alt. Der Vermietet weigert sich, weil im Mietvertrag eine ähnliche Klausel steht, nämlich daß die Küche in funktionsfähigem Zustand übernommen wurde und beim Auszug ebenso übergeben werden muß. Das würde heißen, wenn ich irgendwann mal ausziehe, hat er immer neue und gut funktionierende Geräte. Heute war ich beim Mieterbund und habe folgendes erfahren: Solche Klauseln haben keine Gültigkeit, denn wenn die Einbauküche beim Einzug vorhanden war, ist sie mit vermietet und der Vermieter hat für defekte Elektrogeräte aufzukommen. Auch greift die Reparaturklausel nicht, weil es um eine Neuanschaffung und nicht um eine Reparatur geht. Der Vermieter bekommt jetzt einen Brief vom Anwalt mit einer gesetzten Frist. Falls er nicht reagiert, darf ich einen neuen Kühlschrank kaufen und von der Miete abziehen. Also ist das Recht in jedem Fall auf Seiten des Mieters.
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