Das hat ein sehr einfachen Grund:
Die meisten Mieter vermieten ihr Eigentum nicht aus Gutmenschentum, sondern Mieteinnahmen bzw Mietobjekte sind teil ihrer Finanzplanung. Es mag verrückt klingen, aber viele Vermieter sind gar auf die Mieteinnahmen zur Tilgung der Kredite für das Mietobjekt angewiesen.
Unter diesem Wissen versetze dich bitte in die Lage eines solchen Vermieters:
Du hast für dein Objekt - gerade in München - 20 Mietinteressenten. Davon sind 10 Leistungsbezieher nach SGB 2, und 10 haben unbefristete Arbeitsverträge und zum Teil Vermögenswerte... Nun kann man argumentieren, dass selbst jeder Arbeitnehmer binnen einen Jahres auf ALG 2 angewiesen könnte und dass gerade die Miete von ALG2-Empfängern immer pünktlich ankommt.
Für den Vermieter ist das aber leider kein Vorteil, denn der ALG2-Empfänger kann dieser Vereinbarung jederzeit wiedersprechen und das Geld widerrechtlich für andere Zwecke verwenden. Schwerwiegender ist allerdings die Tatsache, dass im Schadensfall (z.B. Mietausfall, Beschädigungen am Mietobjekt, ...) bei ALG2-Empfängern nichts zu holen ist und das in solchen Fällen auch über Jahre so bleiben wird. Ein Vermieter kann also gerichtlich einen Titel erwirken; dieser wird aber oft den Wert von Toilettenpapier nicht übersteigen.
Man kann dem Vermieter also keinen Vorwurf machen. Er stellt lediglich sein eigenes Wohl über das der Person, an die er Vermietet.