einfach offen reden hin gehen sagen du willst probefahren und wen sie aufgrund von alter dir das nicht glauben das du das geld hast. nimm geld mit legs auf den tisch und wen sie dich immer noch nicht fahren lassen geh wo anderst hin.

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ich glaube da brauchst du nichts groß erwarten an strafe gibt ja keine andere möglichkeit der bus wird bestimmt nicht zurück setzen und dir platz machen. denke auch die polizei wird dir da keine strafe aufhängen. denke das ist einzelfall bedingt

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hey,

nein hat nicht gebrummt bzw. wäre mir nie aufgefallen sitze ca. 3 m vom tv weg und hatte lautstärke 16-20 nun sagt er mir er sitzt 4 meter weg und hat lautstärke 7 und dan höre man das.Und ja das hab ich auch gesagt er hat den tv gesehen und auch sich alles penibel angeschaut sogar noch bilder davon gemacht. von allem seh ichs auch so das dein 42" plasma für 150€ von loewe echt geschenkt ist. aber er sagt immer noch der satz muss drin stehen sonst muss ich ihn zurück nehmen, gibts im grundsatz nen passus wo das vielleicht ausschließt hab selbst schon geschaut aber bin nicht fündig geworden.

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auf der homepage steht das: **Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbin-dung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. **

und das: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung

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