Hallo , also so einfach kann man es nicht sehen. Eine 13 jährige kann angezeigt werden. Nach der Anzeige werden eine reihe von Maßnahmen eingeleitet, ist man mehrfach auffällig kann es bis zur Verhängung von Erziehungsmaßregel kommen.Erziehungsmaßregeln werden durch Urteil verhängt also vor Gericht und gelten nicht als Strafe.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.