Hallo, ich wurde dich dringend davon abraten, dafür kann man vor das Jugendgericht kommen, Ab 14 Jahre ist man strafmündig .

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Hallo , also so einfach kann man es nicht sehen. Eine 13 jährige kann angezeigt werden. Nach der Anzeige werden eine reihe von Maßnahmen eingeleitet, ist man mehrfach auffällig kann es bis zur Verhängung von Erziehungsmaßregel kommen.Erziehungsmaßregeln werden durch Urteil verhängt also vor Gericht und gelten nicht als Strafe.

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Hallo, ich glaube das hier einiges falsch verstanden wird. Normalerweise benötigt man immer erst seine Steuernummer, sonst ist man nicht geschäftsfähig , da diese Steuernummern in den Nutzendaten anzugeben ist. Vor allem bei Ebay. Da kann es schnell zur Abmahnung kommen. Wenn man das Gewerbe beantragt hat, bekommt man eine Bestätigung , diese Bestätigung ist der Gewerbeschein. Aber Vorsicht! Wenn bestimmte Gewerbe ausgeübt werden , wird geprüft welche Nachweise noch zu erbringen sind. Ich würde erst nach Erhalt der Steuernummer und der Schreiben von den einzelnen Stellen beginnen.

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