Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.

Der „wichtige“ Grund

Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.

  • wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, - während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, - Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, - eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die - mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.

Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.

Zwei-Wochen-Frist!

Liegt jedoch ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne vor und hatte der Ausbilder den Auszubildenden bereits zuvor wegen eines vergleichbaren Pflichtverstoßes abgemahnt, so muss er sich, will er das Ausbildungsverhältnis beenden, mit dem Ausspruch der Kündigung beeilen. Erfährt der Ausbilder von dem kündigungsrelevanten Ereignis, muss die Kündigung dem Auszubildenden nämlich innerhalb von zwei Wochen zugehen, vgl. § 626 Abs. 2 BGB. Während dieser Frist muss zudem vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat - so es denn einen solchen im Ausbildungsbetrieb gibt - angehört werden. Geht die Kündigung erst nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu, ist sie unwirksam.

Form und Mindestinhalt einer fristlosen Kündigung

Die Kündigung hat schriftlich sowie zwingend unter Angabe von Kündigungsgründen zu erfolgen. Die Darstellung der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben erfordert, dass die für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen genau angegeben werden. So muss der wichtige Grund im Kündigungsschreiben hinsichtlich Zeit, Ort und Art des Vertragsverstoßes so genau bezeichnet werden, dass der Auszubildende als Kündigungsempfänger eindeutig erkennen kann, welches konkrete (Fehl-)Verhalten ihm vorgeworfen und auf welches konkrete Ereignis die Kündigung gestützt wird. Benennt der kündigende Ausbilder im Kündigungsschreiben hingegen keine konkreten Tatsachen, die ihn zum Ausspruch der Kündigung veranlasst haben, begnügt er sich stattdessen mit reinen Werturteilen oder bloßen Schlagwörtern und Allgemeinplätzen, wie „Störung des Betriebsfriedens“, „untragbares Benehmen“, „häufiges Zuspätkommen“ oder „sonstige Unzuverlässigkeiten“, so ist die Kündigung bereits wegen eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 3 BBiG in Verbindung mit § 125 Satz 1 BGB formnichtig und damit unwirksam. Entsprechend hat z.B. noch recht aktuell das LAG Köln mit Urteil vom 18.02.2004 – 3 Sa 1392/03 - entschieden.

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Nen Nachmieter suchen...

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Der link wird Dir weiterhelfen: http://www.annaberger-annalen.de/jahrbuch/1999/Annaberg%20Nr.7%20Kap12.pdf

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Als Schlacht um Bautzen werden im Zweiten Weltkrieg die umfangreichen Kampfhandlungen zwischen polnischen und sowjetischen Soldaten auf der einen und der Wehrmacht auf der anderen Seite in und um die Stadt Bautzen im April 1945 bezeichnet. Insbesondere die letzte große deutsche Panzeroffensive des Zweiten Weltkrieges am 26. April 1945, sowie der tagelang geführte Häuserkampf innerhalb der Stadt.

Die Schlacht um Bautzen beschränkte sich nicht nur unmittelbar auf die Stadt Bautzen selbst, sondern betraf auch die nordöstlich gelegenen ländlichen Gebiete vor allem auf der Linie Bautzen-Niesky. Die Kämpfe begannen am 21. April und dauerten bis zum 26. April. Vereinzelte Zusammenstöße gab es noch bis zum 30. April. Insbesondere die 2. Polnische Armee verzeichnete dabei hohe Verluste.

Die Stadt blieb bis Kriegsende in deutscher Hand..

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Da hast Du leider schlechte Karten. Ich glaube nach 7 (max. 8) Jahren verfallen Deine schadensfreien Jahre. Das wird Dir auch mit anderen Versicherungen so gehen. Denn die wollen immer wissen, wo Du vorher versichert warst. D.h. Die Gothaer wird auch der neuen Versicherung mitteilen, daß keine SF mehr bei denen hast..

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Du kannst mit dem Gutachter sprechen. In der Regel wartet der auch solange, bis der Schaden von der Versicherung bezahlt ist. Aber er ist dazu nicht verpflichtet..

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Zur Zeit geht dort so ein Virus oder Wurm um. Definitiv nicht öffnen!!! Sind schon einige meiner Freunde betroffen..

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Wie soll das funktionieren? Du kannst denen ja nicht sagen, daß Du in 5 Jahren vorhast berufsunfähig zu werden.. Das ist eine reine Risikoabsicherung und ohne Eintritt der Bedingungen steht Dir von der vereinbarten BU-Rente ohnehin nichts zu. Es sei denn, Du hast die BU-Absicherung als zusätzliche Komponente in einer Rentenversicherung. Dann steht Dir von der BU-Rente auch nichts zu, aber gegebenenfalls kannst Du Deine Rentenversicherung beleihen. Das ist, denke ich, aber auch nicht der beste Weg.

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Jein.. Grundlegend gibt es 3 mögliche Formen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester/Rürup), die private Altersvorsorge (Fondpolicen/Sparpläne) und die betriebliche Altersvorsorge. Diese Produkte werden steuerlich und auch bei der Auszahlung unterschiedlich bewertet. Man kann aber durchaus auch sein eigenes Haus als Altersvorsorge sehen, denn wenn es erst abbezahlt ist, muß man im Alter keine Miete mehr zahlen.

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Guck Dir mal Jiu Jitsu an..

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Wenn er als Klein-Anleger einsteigen möchte, sollte er sich vorher die Bücher "Aktien-Vermögen für Otto Normalverdiener" und "Charttechnik- Die technische Analyse für Otto Normalverdiener" in dieser Reihenfolge ansehen. Der Autor ist überzeugter Kleinaktionär, der auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen kann und einem dort verständlich die Thematik näher bringt.

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Da geb ich Pferdekammer absolut recht. Hatte das Problem auch über viele Jahre. Einfach in den sauren Apfel beißen und in ein paar Wochen Ist das Thema erledigt.. Seitdem hab ich's nie wieder benutzt. Nicht mal bei ner Erkältung.. Also, viel Erfolg..

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Die Aramäer sind eine vorderasiatische Völkergruppe, die seit der ausgehenden Bronzezeit in Syrien mehrere Königreiche wie Aram (Damaskus), Arpad (Aleppo) und Hamath (Hama) gründete, die später meist unter die Herrschaft des Neu-assyrischen Reiches gerieten. Durch Umsiedlungen und die generellen Bevölkerungsverschiebungen in neuassyrischer Zeit wurde die aramäische Sprache mehr und mehr zur Verkehrs- und Diplomatensprache im vorderen Orient, unter den Parthern, Seleukiden und Römern. Sie wurde zur Amtssprache des neu-assyrischen und auch babylonischen Reiches. Seit parthischer Zeit (ungefähr im 3. Jahrhundert v. Chr.) sind die aramäischen Einzelstämme nicht mehr zu identifizieren.

Die Armenier sind ein Volk, das seit über 2700 Jahren im Gebiet zwischen dem Hochland Ostanatoliens und dem Südkaukasus heimisch ist. Zugleich sind die Armenier die Titularnation der heutigen Republik Armenien, wo sie auch mit Abstand den Großteil der Bevölkerung ausmachen.

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Wenn Du ne feste Vertragslaufzeit hast, wird das vor Ablauf recht schwierig werden. Du könntest versuchen denen die Problematik schriftlich zu schildern und dann um eine Aufhebung aus Kulanz bitten. Die Erfolgsaussichten sind aber eher gering. Bei mir hat es einmal geklappt. Beim nächsten Anbieter dann wieder nicht. Der Versuch macht schlau..

Aber hier noch ein Link dazu: http://www.compboard.de/tipps/handy/handyvertrag-vorzeitig-kuendigen/

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Also vielen Dank an alle für die schnellen Antworten!!

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