Was passiert, wenn man bei Haftbefehl/Stellungsbefehl ins Ausland flieht?
Was würde in dem hypothetischen Szenario, wo ein in Deutschland ansässiger Bürgergeldempfänger mit deutschem und türkischen Pass vor seinen Stellungsbefehl nach Istanbul flieht und nicht mehr vor hat nach Deutschland zu kommen, passieren? Könnte es theoretisch passieren, dass dann die türkischen Behörden eine Fahndung aufnehmen oder ist das eher nicht möglich, da die Türkei nicht in der EU ist?