Hallo Gerry!
Die Frage nach der „Schuld“ endet eigentlich immer im Streit mit dem Vermieter. Keiner will es gewesen sein – der Leidtragende ist in jedem Fall der Mieter.
Fakt ist: Deine Wohnung muss sich im vertraglich vereinbarten Zustand befinden. Dazu gehört definitiv kein Schimmel. Die Pilze sehen nicht nur unschön aus – sie sind auch gesundheitsgefährdend und können vor allem bei Allergikern schwere Reaktionen hervorrufen!
Wenn sich dein Vermieter weigert den Schaden zu beseitigen, kann dir ein sogenanntes Schimmelgutachten weiterhelfen. Dieses gibt Informationen über Ursache und Ausmaß, und kann im Streitfall belegen, dass kein Eigenverschulden vorliegt.
Hier kannst du diesbezüglich noch etwas mehr lesen: http://www.gutachter.org/mietminderung-bei-schimmel-2013317
Wenn du nicht grob fahrlässig gehandelt hast kann dir ein derartiges Gutachten definitiv zu Gute kommen!
Viel Erfolg und lass von dir hören!
glockygirl