Wenn Du Yahoo Deutschland benutzt, ist die Seite auf Deutsch. Ich verwende beides - sowohl Deutsch als auch Englisch.

...zur Antwort

emphasized text Der Sachverhalt ist ziemlich kompliziert. Person A hat bereits die Kündigung durch B bestätigt und anerkannt und das Zimmer bereits neue vermietet. Warum soll Person A die Kündigung plötzlich nicht mehr anerkennen? Und auch wenn die Kündigungsfrist eingehalten werden soll, wo soll Person B wieder einziehen, wenn das Zimmer bereits neu vermietet ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Person B sozusagen fristlos gekündigt. Person A hätte diese Kündigung anfechten und auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen sollen. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß die Sache bereits erledigt ist. Nachträglich die Kündigung anfechten, nachdem diese offensichtlich anerkannt wurde, ist meines Erachtens schwierig.

...zur Antwort

Schließe mich baertram an. Sehr gute Antwort. Der Kündigung sofort schriftlich (Einschreiben/Rückschein) widersprechen und darlegen, daß für Euch der Umzug ein absoluter Härtefall darstellt.

Die Kündigung muß unbedingt folgenden rechtlich sehr wichtigen Hinweis enthalten: „Der Ordnung halber weise ich sie darauf hin, dass Sie der Kündigung widersprechen können, wenn sie der Auffassung sind, daß die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine Härte bedeuten würde“, oder ähnlich. Fehlt dieser Passus, liegt hier ein formeller Fehler vor, der zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

Außerdem: Falls die Kündigung durch einen Anwalt ausgesprochen wurde, muß der Anwalt eine Originalvollmacht vorlegen (Unterschrift des Vermieters mit BLAU, sonst prüfen, ob die Unterschrift Original ist).

In dem Widerspruchsschreiben würde ich in erster Linie die Sozialklausel geltend machen und darauf hinweisen, daß es Euch nicht möglich sei, eine geeignete Wohnung zu den aktuellen Bedingungen zu finden. Ob Dein Mann eine Stelle gefunden hat oder nicht, spielt keine Rolle, das würde ich überhaupt nicht erwähnen. Vielleicht klappt die Sache mit der Stelle nicht und dann ist Dein Mann wieder arbeitslos.

Ausdrücklich darauf hinweisen, daß der Eigenbedarf wegen der bestehenden Streitigkeiten nur vogeschoben ist. Bist du sicher, daß die Begünstigte tatsächlich die Enkeltochter des Vermieters ist. Wenn ja, woher weiß du das? Bitte auch darauf hinweisen, daß das freistehende Appartment der Enkeltochter zur Verfügung gestellt werden kann.

Ich würde nicht 3 Wochen auf den Termin beim Mieterverein warten, sondern wegen Dringlichkeit auf einem Adhoc-Beratungstermin bestehen. Das Widerspruchsschreiben gegen die Kündigung würde ich vom Mieterverein prüfen lassen, um gravierende Fehler zu vermeiden. Ihr seid wahrscheinlich beim falschen Mieterbund. In München kann man einfach ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten zum Mieterbund gehen. Oder zum Rechtsanwalt, wenn Ihr kein Geld habt, dann bitte Beratungsschein vom Amtsgericht holen und dem Anwalt vorlegen.

Es stimmt nicht, daß Du Dich in diesem Stadium um eine neue Wohnung bemühen mußt. Ich wundere mich immer wieder, über die „fundierten Ratschläge“ mancher User hier im Forum (es sind vermutlich Vermieter, die hier so einen Blödsinn verzapfen, der mit Vorsicht zu genießen ist). Wer keine Ahnung hat, soll lieber schweigen.

Erstmal der Kündigung widersprechen, dann abwarten, ob der Vermieter Räumungsklage erhebt. Wenn ja, dann einfach Wohnungsannoncen (Angebote) sammeln, Anrufe tätigen, Protokoll erstellen als Beweis, daß Ihr Euch um eine Wohnung bemüht habt. Ich würde auch ausdrücklich damit argumentieren, daß bei Eurer Wohnungssuche die meisten Vermieter auf die Tatsache, daß Ihr zwei Kinder habt - darunter ein Säugling - ziemlich negativ reagiert haben (heutzutage wollen viele Vermieter Familien ohne Kinder, ohne Haustiere etc., viele erwarten sogar, daß der Mieter im Hotel wohnt, hauptsache sie kassieren die Miete; Unmenschlich!).

Viel Glück!

...zur Antwort

Wir hatten stets vollsten Verlass in das was er plante und umsetzte**

Nein, der Satz ist nicht richtig, er enthält gravierende Fehler. 1. "vollste": dieser Superlativ ist ein sprachlicher Unsinn. voller als voll geht nicht http://www.vnr.de/b2b/kommunikation/reden/superlativ-optimaler-als-optimal-geht-nicht-am-optimalsten-schon-gar-nicht.html.

Dieser superlativ steckt schon im Ursprung des Wortes. Angeblich sei "vollst" für die Bestnote die einzig gebräuchliche Wendung . "Würden Sie nur "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" schreiben, wäre das gleichbedeutend mit der Note 2." Das finde ich auch nicht in Ordnung, man könnte auch "zu unserer vollen Zufriedenheit" schreiben und damit doch die Note 1 meinen, was sich aus dem Kontext deutlich ergeben müßte. Ich würde den Satz wie folgt umformulieren: "Auf seine Fähigkeit, Pläne zu entwickeln und umzusetzen, konnten wir uns immer verlassen". Das klingt auch nicht optimal, aber ich würde die unschöne Formulieren, "in das was" unbedingt vermeiden.

...zur Antwort

Willst Du die Wohnung "alt" renovieren? "Neu renovieren" ist ein Pleonasmus, wie z.B. "wasserdichtes Aquarium", "junges Baby", "runder Ball", "krumme Banane", "schwere Katastrophe" (hört man sogar in den ARD-Nachrichten).

Renovieren impliziert schon neu streichen etc., mit renovare "erneuern" bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken etc.

In der Hoffnung, daß ich Deine Frage richtig verstanden habe, bin ich auch der Meinung, daß die Wohnung nach 21 Jahren auf jeden Fall renoviert werden muß.

...zur Antwort

Es handelt sich hier in der Tat nicht um einen Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache beeinträchtigt, sondern um ein rein ästhetisches Problem. Ich würde den Vermieter darauf ansprechen, um mit ihm eine (friedliche) Lösung zu finden. Er könnte sich an den Materialkosten beteiligen. Ich würde auf jeden Fall die Terrasse fotografieren, den aktuellen Zustand mit Zeugen protokollieren und den Vermieter das Protokoll zur Unterschrift vorlegen. Damit vermeidest Du spätere Probleme, nämlich beim Auszug. Es könnte sein, daß der Vermieter von Dir verlangt, Renovierungsarbeiten durchzuführen. Darunter fiele, meines Erachtens auch die Pflege der Terrasse. Du muß daher beweisen können, daß Du die Terrasse in dem schlechten Zustand übernommen hast.

...zur Antwort

Ich bezweifle, daß alle Männer so sind. Also ich würde einen Mann, der mich heimlich küssen will, eine Ohrfeige versetzen und ihm klar machen, daß mich nur mein Partner küssen darf. Bezüglich Deiner konkreten Frage, warum dann Männer mehr wollen, nur soviel: gib jemand den kleinen Finger .......

...zur Antwort

Bin eigentlich ein Hundefan, hatte auch einen kleinen Hund (Wolfspitzmischling) und ein großes Einfamilienhaus mit Garten angemietet. Einen Schäferhund in einer Wohnung zu halten würde ich auch verbieten! Die Würde des Hundes ist unantastbar.

Rein Mietrechtlich spricht nichts dagegen, wenn der Mietvertrag keine Klausel bezüglich Tierhaltung enthält (also kein ausdrücklicher Verbot).

...zur Antwort

An Deiner Stelle würde ich bei einem Schwächeanfall den Blutzucker messen (lassen). Entweder beim Hausarzt oder in jeder Apotheke (vermutlich kostenlos). WEnn der BZ unter 80 mg/Dl liegt, dann würde ich beim Hausarzt einen Zuckerbelastungstest durchführen. Dann wüßtest Du genau, ob an Diabetes leidest.

...zur Antwort

Nicht verzweifeln! Es gibt dickere Menschen, z.B. H. Kohl. Und er lebt immer noch (Gott sei Dank!). Ein paar Pfunde mehr oder weniger, was macht das schon, wenn die Grammatik stimmt. Stell ruhig weitere Fragen, hier wirst Du geholfen

...zur Antwort

Du hast Dein Wohnverhältnis gekündigt? In der Regel kündigt man den Mietvertrag. Und wieso habt ihr "Laut Sonderregelung" vereinbart, daß Du irgendwelche Reparaturkosten zu tragen hast?

Reparaturen sind Sache des Vermieters und zwar unabhängig von irgendwelchen "Sonderregelungen" (Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen). Lediglich wegen Bagatellreparaturen wie. z.B. einer kaputten Glühbirne würde ich den Vermieter nicht bemühen. Wenn die Tür kaputt war und Du diese nicht fahrlässig beschädigt hast, hättest Du sogar die Miete wegen dieses Mangels mindern können (nach entsprechender schriftlicher Mängelanzeige). Der Vermieter muß Dir die Kaution nach 2-6 Monaten zurückzahlen, meines Erachtens aber unverzüglich, sobald er die Wohnung neu vermietet hat. Du hast Schäden, die der Nachmieter eventuell verursacht, nicht zu verantworten. Schreiben an den Vermieter (Einschreiben/Rückschein) mit Fristsetzung (zwei Wochen) für die Rückzahlung der Mietkaution, sonst Mahnbescheid. In diesem Stadium brauchst Du keinen Rechtsbeistand. Auch das Mahnverfahren kannst Du ohne Anwalt einleiten (Amtsgericht).

...zur Antwort

Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten, ihn schriftlich auffordern, alle Schlüssel zu Deiner Wohnung herauszugeben. Er darf keinen "Notschlüssel" einbehalten. Schließlich hast Du auch keinen Schlüssel zu seiner Wohung.

...zur Antwort

Nein, das kann, darf er überhaupt nicht! Und übrigens: woher will er wissen, daß sich bei der nächsten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben wird? Schreibe ihm bitte mit Fristsetzung, dass er Dir bitte schön das Guthaben überweisen soll. Wie will er verfahren, falls sich bei der nächsten Abrechnung auch ein Guthaben ergibt. Will er das Geld einfach einbehalten, sich auf Deine Kosten bereichern, das Geld von Jahr zu Jahr auf seinem Konto wachsen lassen, bis er es endlich mit einer Nachforderung verrechnen kann. Absolut abenteuerlich!

...zur Antwort

Schließe mich der Mehrheit an. Die Abmahnung ist rechtswidrig, Dein Vermieter hat schließlich selbst gegen den Ruhestörer (sprich Deinen Ex) Anzeige erstattet und nicht gegen Dich. An Deiner Stelle würde ich der Abmahnung kurz schriftlich widersprechen und diese als unbegründet zurückweisen (geht auch ohne Mieterbund) Schreiben mit Einschreiben/Einwurf. Wenn irgendwelche betrunkenen Diskobesucher wahllos bei Deinen Nachbarn oder gar dem Vermieter klingeln oder vor der Haustür randalieren würden, können dies die betroffenen Mieter oder der Vermieter auch nicht verantworten. Dasselbe gilt auch für Dich.

...zur Antwort