Eine Verantwortlichkeit liegt nur vor, wenn personenbezogene Daten aufgrund eines Angebots (wie einer Webseite) verarbeitet wurden. Eine Privatperson hat üblicherweise kein solches Angebot erstellt (falls aber doch, dann wäre eine Löschung der eigenen Daten ggfs. durchsetzbar, falls es keine dem widersprechenden Vorschriften, wie etwa Aufbewahrungsfristen, gibt).

In einem anderen Kommentar wurde geschrieben, dass die DSGVO keine Anwendung bei personenbezogenen Daten fände. Das Gegenteil ist richtig. Die DSGVO gilt "nur" für personenbezogene oder personenbeziehbare Daten.

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Die Datenschutzerklärung ist der "unwichtigste" Teil des Ganzes. Abmahnungen werden in erster Linie wegen Verstößen durch unerlaubte Datentransfers (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO, Art. 25 DSGVO, Art. 44ff DSGVO) oder Cookies ohne Einwilligung (vgl § 15 Abs. 3 TMG + BGH urteil zu Planet49) erlassen.

Also keine kritischen Tools einsetzen und Webseite scannen, um sicher zu sein. Datenschutzgeneratoren sind die denkbar unsicherste Möglichkeit, zum Ziel kommen zu wollen.

Zu Digistore24: Wenn Du eine eigene Verkaufsseite dort hast, haftest Du mit Digistore zusammen bei Datenschutzverstößen. Bisher hat Digistore Google Analytics ohne Einwilligung verwendet, was rechtswidrig ist. Das fällt auf den Inhaber der Verkaufsseite zurück.

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