Hallo habe das gleiche Problem..auch gebraucht erstanden und nun steh ich da.Habe auch probleme mit dem Wasser abpumpen.Hast du Bedienungsanleitung gefunden? Mfg Georgia
Ach sorry Leute,ich glaube ich habe mich da nicht konkret ausgedrückt :-) Ich wollte wissen ob ich rede und Antwort dem Job Center stehen muss,also quasi wo ich vorhabe eine Arbeit aufzunehmen,wieviel ich da verdienen werde und ob mein Chef(wenn es denn klappen sollte mit der Festeinstellung) dem Job Center meinen Arbeitsvertrag zu kommen lassen muss.
Hallo, die Nebenkosten Nachzahlung wird vom Amt übernommen. Wenn du Guthaben von den Nebenkosten zurück erstattet bekommst musst du das auch dem Amt mitteilen,dann wird dir dieser Betrag auf deinen Satz angerechnet. Also,was du zurück bekommst vom Vermieter holt sich das Amt wieder von Dir. Was du nachbezahlen musst an deinem Vermieter übernimmt das Amt.
Das gilt für die Nebenkosten Abrechnung.ARGE muss Nebenkostennachzahlung übernehmenDas Sozialgericht Frankfurt urteilte: Arge muss "angemessene Nebenkostennachzahlung" begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Empfänger schon selbst beglichen wurde. Die Arge hatte es abgelehnt für die Kosten der Nebenkosten-Nachzahlung aufzukommen, mit der Begründung, dass der ALG II Empfänger bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte. Der ALG II-Empfänger sei damit nicht "hilfebedürftig". Außerdem sei der Antrag zu spät gestellt worden, so die Behörde. Doch das Sozialgericht Frankfurt (Sozialgericht Frankfurt, AZ: S 26 AS 1333/07) konnte dieser Einschätzung nicht folgen. Es müsse damit gerechnet werden, dass "bei Erlass eines Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines Kalenderjahres" auch eine Nebenkostenabrechnung fällig wird. Aus diesem Grund sei das Amt verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. (Sozialgericht Frankfurt, AZ: S 26 AS 1333/07) Rechtsanwaltsdatenbank “Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Es dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Sozialgericht Dresden
Hallo, es gibt bestimmt in deiner Stadt sowas wie eine FRAUENBERATUNGSSTELLE.
Ich würde mal bei Google mich schlau machen an deiner Stelle. Dort kannst du anrufen und dein Problem schildern.Die werden dir weiter helfen.
Viel Glück
Hy.... es ist so... wenn du genug Geld verdienst für deine eigenen bedürfnisse..das heisst im klartext wenn du arbeitest und geld für essen usw hast..dann können die dir nix!!!!!! Wenn du allerdings NICHT arbeitest heisst das ja auch dass du kein eigenes einkommen hast! Das bedeutet dass du dich nicht allein ernähren kannst.RESULTAT:Das geld deiner Eltern wird natürlich mit angerechnet.
Hallo.. was bin ich froh endlich jemanden gefunden zu haben(auch wenn es nicht grad ein erfreuliches anliegen ist)der genau das gleiche Problem hat wie ich!!! Ich empfinde auch überhaupt keinen Durst...muss mich regelrecht öfters dazu zwingen etwas zu trinken. Mich würde sehr interessieren ob du dafür schon von einem Arzt eine diagnose gestellt bekommen hast.