In diesem Fall bist du für ihn eine Schutzbefohlene.

Du bist erst 15, darfst also keine sexuelle Beziehung mit jemandem eingehen, der älter als 21 ist.

Wenn der gute Mann sich darauf einlässt macht er sich 1. strafbar und 2. wird er vermutlich aus seinem Ehrenamt entlassen.

Zwischen 15 und 31 liegen 16 Jahre, er ist mehr als doppelt so alt wie du, das geht in keinem Fall gut.

Was ist wenn er Kinder haben will? Willst du mit 17 oder 18 schon Mama werden? Wie lange soll er dann z. B. Warten, bis du 30 und er 50 ist?

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Hallo,

ich bin selbst ausgelernter Verwaltungswirt in der 2. QE (ehem. mittlerer Dienst).

Bezüglich der Aufstiegsmöglichkeiten musst du zwischen den Besoldungsgruppen und Qualifikationsebenen unterscheiden.

Um eine höhere Position und damit auch mehr Besoldung zu bekommen, musst du ja nicht zwangsläufig z. B. ein Studium anhängen um in die QE 3 aufzusteigen, je nachdem wie gut deine Leistungen sind wirst du alle paar Jahre in deiner jeweiligen QE höher gruppiert, z. B. von A9 in A10.

Wegen der Krankenversicherung musst du dir keine Sorgen machen, sobald du nicht mehr verbeamtet bist und damit auch dein Anspruch auf Beihilfe entfällt ist auch der Versicherungsvertrag beendet und du wirst automatisch wieder in die gesetzliche Versicherung eingegliedert.

Selbst wenn du nach der Ausbildung nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten willst, kannst du die Ausbildung mit einer zum Verwaltungsfachangestellten „gleichsetzen“.

Solltest du aber ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden und die PKV-Versicherung wandelt sich vom Anwärter- in den normalen Beamtentarif um, wird es sehr schwer da wieder raus zu kommen.

mfg

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