mir fällt dazu das Gedicht von Christian Morgenstern ein:

Möwenlied
Die Möwen sehen alle aus als ob sie Emma hiessen.

Sie tragen einen weissen Flaus und sind mit Schrot zu schiessen.

Ich schiesse keine Möwe tot, ich lass sie lieber leben -

und füttre sie mit Roggenbrot und rötlichen Zibeben.

O Mensch, du wirst nie nebenbei der Möwe Flug erreichen.

Wofern du Emma heissest, sei zufrieden, ihr zu gleichen.


(...also: Emma gefällt mir)

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Normalerweise fängst du von vorne an, aber deine Mutter kann den Rabatt des Zweitwagens auf dich übertragen, wenn du schon so lange den Führerschein hast. Lass dir aber vorsichtshalber von der gewünschten Versicherung eine Tarifauskunft geben und dich beraten.

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jede der Antworten ist ein bisschen hilfreich, welche die hilfreichste war, weiß ich leider erst dann, wenn eine Lösung gefunden wurde

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am besten gehen Sie mit allen bisherigen Zeugnissen in die Sprechstunde der Abendschule; die können das sicher kompetent beantworten (hängt auch vom Bundesland ab, da ja jedes sein eigenes Bildungswesen hat).

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Am besten zum nächst gelegenen Abendgymnasium mit allen Zeugnissen in die Sprechstunde gehen (zu erfragen bei der nächsten Volkshochschule). Ein staatliches Gymnasium wird Sie in diesem Alter wohl kaum noch aufnehmen. Unterricht ist meist abends, aber es gibt auch einzelne "Vormittagsgymnasien" für nicht mehr Schulpflichtige. Die kennen sich aber auch mit anderen Möglichkeiten aus, zum Abitur zu kommen (hängt aber vom Bundesland ab).

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Die Wähler wählen entweder eine Partei mit absoluter Mehrheit oder mehrere Parteien, die eine Regierung bzw. Regierungskoalition bilden. Diese stimmt im Bunderat einheitlich ab. Bei Koalitionen wird meistens vorher ausgemacht, in welchen Fällen das das Land einheitlich abstimmt und wann es sich der Stimme enthält.

Die Anzahl der Stimmen eines Bundeslandes hängt davon ab wie viele Einwohner es hat. Eine Erklärung dazu findest du hier: http://www.bundesrat.de/nn_8340/DE/struktur/stimmenverteilung/stimmenverteilung-node.html?__nnn=true

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Ich würde sagen, das ist ein Fall für den Rechtsanwalt. Er kann prüfen, ob dem Händler die Aussage der Werkstatt (sofern sie sich beweisen lässt) bekannt war und er somit vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat oder ob er z.B. im Auftrag eines Kunden verkauft hat und dessen Angaben übernommen hat. Desweiteren sollte er überprüfen, ob solch eine Vertragsbestimmung zur Aufwandsentschädigung nicht sitten- bzw. rechtswidrig ist, selbst wenn Sie sie unterschrieben und damit akzeptiert haben.

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na ja, mit 15 hat man noch Träume... Wie wär's damit: beim nächsten Forstamt fragen, wo es öffentliche Grillplätze gibt und ein paar Freunde und Verwandte zum Wintergrillen einladen (mit Würstchen und Stockbrot etc.)?

oder vielleicht eine Kegelbahn mieten

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aus meiner Erinnerung kenne ich es so (ohne Gewähr und nur zum privaten Gebrauch):

Wir sind in Gottes Händen, sind geborgen in ihm. So lasst uns das Jahr beginnen, lasst uns gehen. Vieles ändert das Gesicht, aber Gottes Liebe nicht. Seine wunderbare Gnade bleibt bestehn. Vieles ändert das Gesicht, aber Gottes Liebe nicht. Seine wunderbare Gnade bleibt bestehn. Bleibet uns auch verhüllt, wie das Jahr sich füllt, werden wir doch nicht verlassen sein. Der das Leben lenkt, unsre Namen kennt, er lässt uns an keinem Tag allein. Haben wir versagt, werden wir verklagt, so steht er doch zu uns, er bleibt treu. Unser Gott vergibt, weil er uns so liebt. Seine Gnade, die ist täglich neu. Wie die Zeit verfliegt, Leben weiterzieht: Gestern Zukunft, heut Vergangenheit. Er, der immer war, ist auch morgen da. Ihm gehören Zeit und Ewigkeit.

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ich schließe mich den "Vorantwortern" an und empfehle:

  • das Handy so im beschädigten Zustand zu belassen

  • den Schaden umgehend der Haftpflicht-Versicherung des Freundes zu melden und

  • wie gesagt: alle Fragen bei der Schadensmeldung wahrheitsgemäß zu beantworten (bei manchen Versicherungsverträgen ist evtl. auch Fahrlässigkeit mitversichert, muss aber bei Vertragsabschluss geschehen sein)

Manche Versicherungen sind auch unter Umständen kulant.

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zunächst einmal ein sehr gutes Abitur erwerben, dann Medizin studieren, anschließend zur Fachärztin für Orthopädie weiter machen (Auskünfte über Voraussetzungen und Noten erteilt jede Studentenberatung einer Universität mit medizinischer Fakultät).

Weitere Infos zum Beruf unter: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=27501

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Die Frage ist zwar schon fast ein Jahr alt, aber die Bildungsprämie gibt es immer noch, jedoch mit veränderten Bedingungen. Auskunft erteilt jede zugelassene Beratungsstelle (zu finden unter: http://www.bildungspraemie.info/de/170.php ). Zur Beratung mitzubringen: Ausweis mit Lichtbild und Steuerbescheid des Finanzamtes für 2011 oder 2012 oder aktuelle Gehaltsbescheinigung (bei Verheirateten auch vom Ehepartner). Man muss im Hauptstatus mind. 15 Wochenstunden erwerbstätig sein (auch Selbständige). Die Bildungsprämie ist ein Modellversuch: Anträge können noch bis spätestens 30. November 2012 gestellt werden. Was danach kommt, wissen die Politiker (oder auch noch nicht).

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Dann stelle doch einfach mal die Frage im Original... (es kommt ja auch auf das Bundesland an, in dem du wohnst)

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