Hi...

22Km sind jetzt keine allzu grosse Entfernung,also ist es,wie du unten siehst,seine Pflicht.

Aber...Sollte er immer mal wieder einspringen,wenn du Hilfe bei der Betreuung benötigst oder mehr unterhalt zahlen oder sonstige Sachen machen,die dich zufrieden stimmen lassen,dann einigt euch doch wer wann bringt oder ab holt.Das wäre fair...

Sollte dies nicht der Fall sein und er sich,so wie in meinem Fall,nicht stark einbringen und zusätzlich fordern,das du das Kind bringst und abholst,dann greife zum Gesetz.

Er wird entweder dann reibungslos funktionieren oder ihr geht sogar zur Beratung Und/oder Jugendamt.

Alles Gute auf jeden Fall 😁

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War bei mir auch...drücke für ein paar min mal die lautstärkeregelung mit dem an/ausknopf zusammen...sollte dann eigentlich wieder funktionieren

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Hi...hört sich ziemlich kurios an.also meines Erachtens erwirbst du ja kein grundstück,deshalb ist die Eintragung ins grundbuch hinfällig.sollte es so sein,das es tatsächlich so ist,das es eingetragen werden muss,wäre der Vertrag ohne Eintragung vorm Gesetz ungültig.Steht auch im BGB so.solltest dich unbedingt mal einen Juristen um Rat bitten bzw evtl beim mieterverein.

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Hi...während deiner Ausbildung bekommst du Kindergeld.da du dann mittlerweile 18bist,kannst du es auf dein Konto überweisen lassen.Du kannst auch wenn du bei deinen Eltern wohnst,bab beantragen,da du ja einen untermieter Vertrag abschliesst.der mindestsatz für Hartz 4 liegt,glaube ich,höher als das was du hast ohne die miete.Versuche es einfach,mehr als es abzulehnen können sie nicht machen:)wichtig ist,das du dein ausbildungsvertrag hast,wegen deinem Gehalt.Du vorweisen kannst und das du bei deinen Eltern miete zahlst.denn diese Angaben musst du machen.

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