Hebel zu = kein Verbrauch = keine Kosten, oder? Ist doch ganz einfach. Oder ist der Schlauch geplatzt?

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Kann mein Arbeitgeber mir durch ein "nachvertragsliches" Wettbewerbsverbot den Wechsel in ein anderes Unternehmen untersagen? (s. Auszug aus der Formulierung)

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

(1) Dem Mitarbeiter ist es untersagt, bei einer Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahren auf die Dauer von 3 Monaten, bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 5 Jahren auf die Dauer von 6 Monaten und bei einer Betriebszugehörigkeit von über 5 Jahren auf die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft im direkten oder indirekten Wettbewerb steht oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist. In gleicher Weise ist es dem Mitarbeiter untersagt, während der Dauer dieses Verbotes ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch zugunsten mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen. Der Arbeitgeber hat nach der Kündigung oder Aufhebung in angemessener Frist oder bis spätestens 2 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuzeigen ob und in welchem Maße er von dem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot Gebrauch machen wird.(1) Die Gesellschaft zeigt nach Beendigung an, ob und in welchem Umfang sie von (1) Gebrauch macht. Sie ist nicht verpflichtet, von § 8 (1) Gebrauch zu machen.(2) Während der Dauer des Wettbewerbsverbotes erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem Mitarbeiter zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt.(3) Der Mitarbeiter muss sich anderweitigen Erwerb nach Maßgabe von § 74c HGB auf die Entschädigung anrechnen lassen. Der Mitarbeiter hat jeweils zum Quartalsende unaufgefordert mitzuteilen, ob und in welcher Höhe er anderweitige Einkünfte bezieht. Auf Verlangen sind die Angaben zu belegen. (4) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot hat der Mitarbeiter eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgrundgehaltes (§ 3 Abs. 1) zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.(5) Das Wettbewerbsverbot tritt nicht in Kraft, wenn der Mitarbeiter bei seinem Ausscheiden das 65. Lebensjahr vollendet hat.(6) Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB.

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Ja, das kann er. In großen Unternehmen ist das sogar üblich, damit Angestellte nicht Betriebsgeheimnisse mit zu anderen Unternehmen mitnehmen und ihnen somit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

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Aus einem aktuellen Fall in der Nachbarschaft weiß ich, daß bei ausfallender Warmwasserversorgung die Miete um 20 % gekürzt werden kann. Das ist hier in der Stadt üblich. Ob das bei euch auch so möglich ist, solltest du mit einem Anwalt klären. Evtl. gibt es auch eine Beratungsstelle für Mietrecht bei euch.

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Die Hausverwaltung muss nicht rund um die Uhr erreichbar sein, ebenso kein Hausmeister. Leider musst Du bis morgen früh warten. Außer es wäre ein Notfall (Wasserrohrbruch o.ä.) Dann kannst du dich erstmal an den Notruf 112 wenden, die helfen dir dann weiter. Wnn die Sch.... überläuft kannst du auch mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob die eine Möglichkeit haben was zu tun.

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Versuchen zu verhandeln kann man in jedem Geschäft, außer bei preisgebundener Ware, zB Zigaretten, Bücher usw. Aber ob der Händler sich drauf einlässt ist ne andere Frage.

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Eine Mietminderung sollte durchaus möglich sein. Setzt der Hausverwaltung schriftlich eine Frist, zB 14 Tage, bis der Zustand abgestellt sein muss. Passiert nichts, solltet ihr einen Anwalt einschalten, der kann euch genau sagen um wieviel % ihr die Miete kürzen könnt.

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Wenn das ginge, würde es jeder machen. Also vergiß es einfach, leg lieber das Geld welches du zum spielen einsetzen wolltest regelmäßig auf die Seite. Falls Du schon alt genug bist kannst du es ja mal in einer offiziellen  Spielbank versuchen, zB Roulette, da sind die Gewinnchancen deutlich höher, aber auch hier droht unter Umständen ein Totalverlust. Also Vorsicht !

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Trillerpfeifen wirken da wahre Wunder :)

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Rechtsauskünfte dürfen nur Anwälte erteilen, also mal einen fragen. Meine persönliche Meinung ist die: Er hätte auf den Umstand das die Tür schleift hinweisen sollen. Er hätte anbieten können diese etwas abzuschneiden. Aber was soll eine evtl. Strafanzeige bringen? Evtl. muss die Firma die Tür ersetzen, übernimmt dann eh die Versicherung. Welche Strafe sollte er dann bekommen?

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Geh in Berlin zu einer Mietberatungsstelle, ggf. hat das Wohnungsamt eine. Oder nimm dir einen Anwalt. Der wird den Vermieter mit Fristsetzung auffordern den Mangel zu beseitigen. Wirkt das nicht, wird er dir sagen um wieviel % du die Miete bis zur Behebung des Mangels senken kannst.

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Wahrscheinlich träumt er dann gerade, da geben Hunde schon mal merkwürdige Töne und Geräusche von sich.

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