versuch dich mit dem Verkäufer zumindest zu einigen, das du den Laptop wieder bekommst, denn der gehört dir - bzw zeige beim Isolvenzverwalter deine Eigentumsrechte an. Ich vermute Geld wird ja keins fließen können, so das du zumindest das Gerät hast.

steuerlich könnte ja erst dann angesetzt werden, wenn das insolvensverfahren abgeschlossen ist - dann dürften es aber als außergewöhnliche Belastung gelten

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Nein, es ist nicht erlaubt.

normalerweise ist auf dem Bürgersteig parken ja verboten - bzw nur erlaubt, wenn auch ein entsprechendes Schild vorhanden ist.

Ist das Parken erlaubt, darfst dich hinstellen. Ist der Blitzer aber Zivilpolizei, kann er einen Platzverweis ausprechen

Hättes du dagegen eine Panne und dein Auto kommt per Zufall hinter dem Blitzer zum liegen, kann keiner was machen

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bei der dreier-brücke sind die 3 phasen gebrückt. hast du 220volt, bleibt die brücke drinnen. phase auf die dreier-brücke, nulleiter auf die 2er brücke und schutzleiter an die erdung.

stehen für den anschluß 380volt zur verfügung, ist die 3er-brücke zu entfernen und die 3phasen hier anzuschliesen. nulleiter und schutzleiter wie vorher

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