versuch dich mit dem Verkäufer zumindest zu einigen, das du den Laptop wieder bekommst, denn der gehört dir - bzw zeige beim Isolvenzverwalter deine Eigentumsrechte an. Ich vermute Geld wird ja keins fließen können, so das du zumindest das Gerät hast.
steuerlich könnte ja erst dann angesetzt werden, wenn das insolvensverfahren abgeschlossen ist - dann dürften es aber als außergewöhnliche Belastung gelten