wie alt bist du denn????

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Seine Unschuld ist NICHT bewiesen, trotz Freispruch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gerecht ist dies keinem der Beiden gegenüber.....er ist wohl ein "Übeltäter" im Sinne der Moral-und mit ihm tun es Tausende gleich-ob Männlein oder Weiblein, die einzigste Tatsache!!! Da kommt ganz sicher Revision!!!!!

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Du selbst musst überhaupt keine Unterlagen einreichen (wer beweist dir, dass du überhaupt welche hast, lach) Du brauchst nur die behandelnden Ärzte nennen, das Amt holt sich, falls sie dazu befugt werden mit deiner Unterschrift, alle notwendigen Unterlagen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen frag nach bei der Verbraucherzentrale, die sagen, was geht...viel Kraft dir.

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Natürlich kannst du dein Anschreiben SO nicht senden. Ihn bitten, das neue mandat doch zu übernehmen, den Fall schildern ODER mit nem persönlichen Termin alles dort besprechen, hat immer das beste Ergebnis.Wünsche dir viel Erfolg und lese dir nun alle Antworten und damit alle Hilfen gut durch und entscheide dich danach - so, wie du es dir wünschst. Grüße

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Nur Fachanwalt hilft da und auch schnell. Ohne Geld kannst dir einen Beratungsschein holen. Viel Kraft und Glück sowie viel Durchhaltekraft. Es passiert dir wenig, du hast ein Kind. Vor zg Jahren stand am Sonntag Morgen die Polizei vor der Tür und hatte einen Haftbefehl für 2 Tage Haft weil ich scheinbar einen Strafzettel (PKW) nicht bezahlt hätte...tzzzzz, es stellte sich raus, weil der Wagen auf mich lief, mein damaliger Mann parkte dort (im Rotlichtviertel) falsch, er fing damals auch meine diesbezügliche Post ab, ich hatte keine Ahnung...also zahlte ich an dem Sonntag die Gebühren von insgesamt 54DM, obwohl ich die ja damals garnicht hatte, ich lieh sie mir von einem Nachbarn. Ja, unsere Bürokratie....Recht haben und Recht bekommen, das sind zweierlei paar Stiefel....nur Mut, du schaffst dies. Grüße

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Hallo, mach dir erstmal bitte nicht allzu große Sorgen. Ich hatte die Diagnose auch vor Jahren, damit solltest du lernen, damit umzugehen, sie anzunehmen, doch dies ist ein langer (Lern-)Prozess und hat immer gute und schlimme Phasen im Wechsel. Ich habe/hatte dabei weniger die Schmerzen(so wie bei dir ) sondern in diesen Phasen immer wechselhaft mal lebensangst, mal todesangst. Sowas ist mit einem realistischen Denken niemals zu verstehen. Dir würde ich btte aus Erfahrung dazu raten, hole dir eine zweite Meinung ein (bezüglich der Diagnose) finde ich sehr wichtig. Sollte sich die Diagnose tatsächlich durch einen zweiten und evtl dritten Arzt bestätigen, würde ich dir folgendes raten: Hole dir Hilfe in 1. einer Selbsthilfegruppe UND 2. versuche schnellstens einen Therapeuten zu finden, damit du Therapie beginnen kannst um dich mit allem auseinander zu setzen.Denn dies ist unerlässlich und auch hilfreich. Zum anderen kann(muß nicht) es sein, dass dein gestriger Arzt dich für eine Simulantin hält bzw dich für überempfindlich hält und er dir eine solche "Schockdiagnose" gab, um dich einfach loszuwerden und gleichzeitig nicht nach den Ursachen deiner Schmerzen als Arzt "suchen" zu müssen. Auch DAS gibt es von unseren ausgewöhnlichen Methoden unserer sogenannten tollen Ärzteschaft. Dir wünsche ich eine beste Zeit und gute Ärzte, die dir helfen und dich unterstützen, deinen Weg zu gehen. Vergiss aber nie: Es gibt immer noch Schlimmeres, als man selbst hat an Krankheiten und Nöten im Leben, ist einfach meine Erfahrung! Grüße

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Alles unbedenklich verzehren und das ausschneiden, was du meinst, müsste weg-:)))

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Hallo..Grad der Behinderung und Erwerbsminderungsrente haben leider NICHTS miteinander zu tun...Jemand kann 100% behindert sein und keine EM Rente erhalten...zum anderen: Ein EM Rentner braucht keinen GdB...zwei völlige paar Stiefel sind das....EM Rente kannst du nur erhalten, wenn bspw nach einer stationären Reha vom dortigen Arzt gegenüber der DRV aussagt/bescheinigt, dass du nur unter! 3Stunden noch arbeiten kannst...egal was...

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Hallo, mein Beileid...es ist genauso traurig wie beschämend, wie sich manchmal engste Verwandte und auch Geschwister verhalten...Und ganz sicher, es sagt mir mein Bauch, liegt es wie so oft wieder am Finanziellen...dein Vater ist verstorben, entweder unterschlug dir dein Bruder finanz.Vorteile, die er von deinem Vater erhielt, evtl auch schon zu Lebzeiten...was auch immer...oder umgekehrt, er denkt, du hast Geld etc vom Vater ihm gegenüber unterschlagen, wer weiß das schon, was er denkt...er muß mit seinem eigenen Gewissen insich sein Verhalten vor allem dir gegenüber verantworten....wenn du Vaters Beerdigung selbst bezahlt hast, sogar im Ganzen, nehme dir einen Fachanwalt....denn der Bruder muss dir seinen Anteil daran auszahlen, vielleicht auch in Raten, dazu ist er laut Erbrecht verpflichtet, auch dann, sollte er notariell aufs Erbe verzichtet hat..dir viel kraft und Glück für deine Zukunft und kopf hoch...lg

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Nein musst du nicht...wenn schon 2 dort waren....also gleich vor dem Musterungstermin Antrag auf Freistellung schicken und Belege der älteren Brüder beilegen.Bei meinem 3.Sohn war es dasselbe..Kannst beim Wehrersatzamt stellen. Formlos

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Die Forderungen verjähren wohl nie, aber....die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei rund € 989.- NETTO bei einem Einmannhaushalt..bzw -frau....deine Lebensgefährtin muss umhin nicht Angst haben, dass sie etwas von ihrem Einkommen zahlen muss bzw gepfändet würde, egal ob es Unterhalt oder sonstwas wäre!!!! Hat aber nichts mit Krankheit oder GdB zu tun!!!

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Natürlich kannst zum Vertreter, den jeder im Urlaub befindlicher Arzt hat, oder ggf zum Hausarzt-alles ohne Probleme...mir gings letzte Woche genauso-viel Glück

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