Was darf der Reha-Berater des Arbeitsamtes verlangen?
Hallo,
hoffe ich könnt mir vlt. etwas helfen.
Musste aufgund beruflicher Reha einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Bei diesem Antrag musste ich auch einen extra Umschlag mit meinen Diagnosen einreichen (nur für den med. Dienst). Die Rentenversicherung verwies meinen Antrag an die Bundesagentur für Arbeit an die dortige Reha-Abteilung. Bei einem Termin der Berater musste ich feststellen das diese meine ärztlichen Unterlagen vorliegen haben. Zudem wird auch noch verlangt den ausführlichen Bericht meines GdB vorzulegen, Ausweis reiche nicht aus. Weiß nicht ob die Berater das alles was angeht. Meiner Meinung dürfen doch nur Ärzte/Gutachter Einsicht erhalten oder auch die Reha-Berater? Zumal auch Details erfragt werden, aus ärztl. Berichten die, wie ich finde niemanden etwas angehen.
Hoffe auf Eure Erfahrungen und Hilfen.