Die Einigung mit dem V, dass er dir gg. Fussbodeneinbau zweí Monatsmieten erlässt, ist zwar nicht Standard, kann aber in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, z. B. wenn dir die Wohnung besonders gefällt und du dir die Arbeit zutraust.

Vielleicht ist der V statt einmaligen Mietnachlasses bereit, dir für zwei Jahre bei der Miete um mtl. 80 € entgegenzukommen? Das käme für ihn insgesamt aufs Gleiche hinaus (24 * 80 = 1920), aber du bräuchtest in dieser Zeit mtl. nur 20 € zuzuzahlen.

Einige Detailfragen können trotzdem knifflig sein. Z. b. ist es ein Unterschied, ob du

(a) die Vergünstigung einfach einstreichen und die Wohnung mit improvisiertem Fussboden nutzen und beim Auszug auch so zurückgeben darfst

oder

(b) zur Rückgabe mit Fussboden in professioneller Handwerksqualität verpflichtet bist - das könnte am Ende sehr teuer werden.

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