Das sind ja sehr hilfreiche Kommentare. Zuerst solltest du dir einen Termin in der Studienberatung besorgen, die zeigt dir erste Möglichkeiten auf. Anschließend könntest du das Gespräch zu dem betreffenden Professor suchen, ob es die Möglichkeit gibt eine alternative Prüfung abzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Härtefallantrag auf eine weitere Prüfung zu stellen. Wird dies abgelehnt könntest du formlos Widerspruch einlegen. Hat auch das keinen Erfolg ist die letzte Alternative mit rechtlichem Beistand gegen den Exmatrikulationsbescheid zu klagen. Viel Erfolg
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In solchen komplexen Sachverhalten benötigt ihr vermutlich eine fundierte Rechtsberatung. Bevor Ihre Tochter von ihrem Freund mit einem Anwalt überrumpelt wird sollte sie sich demnach rechtlichen Beistand suchen, um vorbereitet zu sein. Spezialisiert auf Familienrecht ist folgende Kanzlei http://www.ra-koeckritz.de/kontakt Dort werden einem im Beratungsgespräch unverbindlich erste Möglichkeiten aufgezeigt.
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Vermutlich müsstest du Kleingewerbe anmelden. Informiere dich am besten bei deinem Stadtamt in der Abteilung für Gewerbeanmeldungen