Das sind ja sehr hilfreiche Kommentare. Zuerst solltest du dir einen Termin in der Studienberatung besorgen, die zeigt dir erste Möglichkeiten auf. Anschließend könntest du das Gespräch zu dem betreffenden Professor suchen, ob es die Möglichkeit gibt eine alternative Prüfung abzulegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Härtefallantrag auf eine weitere Prüfung zu stellen. Wird dies abgelehnt könntest du formlos Widerspruch einlegen. Hat auch das keinen Erfolg ist die letzte Alternative mit rechtlichem Beistand gegen den Exmatrikulationsbescheid zu klagen. Viel Erfolg

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Welches Recht hat der Kindesvater am noch ungeborenen Kind

Hallo, ich schreibe hier im Namen meiner Tochter. Folgende Situation : Sie ist z.Z. im 6.Monat schwanger und von dem Freund getrennt. Er lebt in einer anderen Stadt , hat dort auch schon ein Kind. Beide waren sie auch " nur " 5 Monate zusammen. Wärend der Trennungsphase sagte er, er möchte aber nicht nur auf dem Papier " Vater " sein, sondern auch am Leben des noch ungeboren Kindes teilhaben. ... Meine Tochter sagte ihm, er könne das Kind auch besuchen kommen. Doch, nun hat meine Tochter bedenken, weil er auf gemeinsames Sorgerecht pocht und sie gerne - alleine schon wegen der Entfernung - das alleinige haben möchte.

Um mal kurz zu schilder : Er hat in seiner Heimatstadt ein 6j.Kind, welches bei der Mutter lebt ( gemeinsames Sorgerecht ). Nun möchte die Mutter mit ihrem neuen Freund die Stadt verlassen und der Kindesvater legt ihr einen Stein nach dem anderen in den Weg, damit sie bleiben - oder - er das alleinige Sorgerecht bekommt, und das Kind bei seiner Mutter aufwächst.

Da meine Tochter momentan gar keinen Kontakt zu ihm hat, erfährt sie über gemeinsame Freunde, wie er hetzt ... Er möchte trotz allem bei der Geburt dabei sein. Sollte sie ihn nicht als Vater angeben, würde er sich einen Anwalt nehmen, und einen Vaterschaftstest veranlassen. Er würde dafür sorgen, dass er das alleinige Sorgerecht bekommen würde.

Das alles macht meine Tochter fix und fertig und bekommt ihr gerade gar nicht. Und wir wissen nicht weiter und hoffen, hier Hilfestellung zu bekommen. Danke, fürs lesen und evtl. Anworten !

Lieben Gruss Dirk J

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In solchen komplexen Sachverhalten benötigt ihr vermutlich eine fundierte Rechtsberatung. Bevor Ihre Tochter von ihrem Freund mit einem Anwalt überrumpelt wird sollte sie sich demnach rechtlichen Beistand suchen, um vorbereitet zu sein. Spezialisiert auf Familienrecht ist folgende Kanzlei http://www.ra-koeckritz.de/kontakt Dort werden einem im Beratungsgespräch unverbindlich erste Möglichkeiten aufgezeigt.

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