Ich habe von einigen Bekannten mitbekommen, dass sie in der Fahrschule zusätzlich zu den 12 Pflichtstunden (Autobahn, Überland, Nacht) noch 10 Übungsstunden absolvieren MUSSTEN um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden. Ist das wirklich Vorschrift?
Hat man irgend einen Vorteil was die Fahrstundenzahl angeht wenn man schon den A1 Führerschein hat?