Interhyp schreibt:

"... Dein Bauantrag hingegen muss definitiv noch dieses Jahr vor Änderung der EnEV gestellt werden, das heißt bis spätestens zum 31.12.2015. ..."

DAS STIMMT ABER NICHT!

Dies ist nur für die EnEv wichtig, nicht aber, um die Kfw-70- Förderung zu erhalten !!!

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Hallo, das würde mich auch sehr interessieren. Hast Du bereits Näheres dazu erfahren?

Gibt es einen Haken?

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