Ein paar nachträgliche Klarstellungen.

Ich bin noch nicht selbstständig, auch habe ich noch nichts diesbezüglich in die Wege geleitet. Daher entfallen die Fragen nach Rechtsschutz für Selbstständige und die Inanspruchnahme der Versicherung.

Ich werde die Sache erst angehen, wenn ich weiß, dass ich im Falle eines Falles abgesichert bin.

Und nein, mit unserem Bauamt kann man nicht reden. :-)

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Hab die Lösung selbst gefunden. Für alle Interessierten:

http://www.computerhilfen.de/hilfen-5-300292-0.html

Der Norton war´s!

:-)

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Danke für die informativen Antworten. Aber wenn ich das bei Wiki richtig lese gibt es gerade für Immobiliendarlehen abweichende Bestimmungen. Zitat:" Eine Ausnahme von diesen Kündigungsmöglichkeiten besteht für Verbraucher- und Immobiliendarlehensverträge. Bei Verbraucherdarlehensverträgen ( und Immobiliendarlehensverträgen ) ist eine Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht möglich, solange sich die Rückstände im erlaubten Bereich befinden." Und ich gehe ja davon aus, dass es gar keine Rückstände geben wird, sondern dass lediglich die Selbstständigkeit wegfällt und die Mieteinnahmen zur Tilgung erhalten bleiben und ausreichen. Da mit der Zeit ja immer mehr getilgt wird, sollte die Sicherheit des Hauses eigentlich zur Absicherung des Vertrages ausreichen, sofern keine Sanierungen aufgeschoben werden. Schwierige Sache, ich werde da tatsächlich einen Fachanwalt kontaktieren müssen. Oder die Bank muss auf den Einwand der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse im Vertrag schriftlich verzichten, was sie aber wohl nicht tun wird?

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Die Idee mit dem Schlosser ist gut. Wir werden ein paar Betriebe besuchen und dort nach der Machbarkeit fragen. Ein Dreirad soll es wegen der Auffälligkeit und auch Sperrigkeit nicht sein. Vielen Dank für die Antworten.

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