Es ist erlaubt mit einer Frau mit 3 Promille zu schlafen, obwohl man selbst nüchtern ist, wenn sie noch irgendwie einwilligt. In Wien war ein Fall wo ein Mann mit einer sehr betrunkenen Frau geschlafen hat, die sogar bewusstlos wurde und er wurde wegen Vergewaltigung angeklagt aber eben nur weil sie bewusstlos war. Aber das davor als sie ,,nur'' sturzbetrunken und bei Bewusstsein war, war scheinbar gesetzlich in Ordnung.

Sollte es da nicht Grenzwerte geben, zB dass eine Frau ab 2 Promille nicht mehr einwilligen kann, Sex zu haben, ähnlich wie beim Schutzalter wo man unter 14 niemals einwilligen kann?