Antwort
Ja, das darf das Amt wohl machen. In manchen Fällen zahlen die auch den Maximalbetrag an Wohngeld und den Rest muss der H4-Empfänger aus eigener Tasche zahlen. Da muss man aber eine gute Begründung liefern die einen Umzug unzumutbar macht. Gibts denn keine schönen 60 qm Wohnungen in Jembke die in eurer Nähe sind?