Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien läßt hast du keinerlei Abzüge.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/node.html

...zur Antwort

Staupe

Auch andere Tierarten (z.B. Marder, Füchse, Robben und Großkatzen/Löwen) können erkranken. Die Inkubationszeit beträgt 3-7 Tage. Hauptsymptome sind Fieber, Augen- u. Nasenausfluß mit feuchtem Husten sowie Erbrechen, Durchfall und zentralnervöse Symptome wie Lähmungen, Krämpfe und Zittern

http://von-plettenberg.de/index.php?id=48

...zur Antwort

Was verstehst du an "soll ich recherchieren" nicht ?

...zur Antwort

http://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article137184137/Warum-genuegen-25-000-Tote-von-Dresden-nicht.html

...zur Antwort

Bei einer Feuerbestattung ist das kein Problem. Die kann man Wochen oder sogar Monate später machen.

...zur Antwort
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

den Personalausweis einer Person zugesendet bekommen

Kopie - sicher gefälscht oder gestohlen

...zur Antwort

Wahrscheinlich gibt es einen Leasing- und Wartungsvertrag (ISTA o.ä.)

Die Kosten sind umlegbar.


...zur Antwort

Neuerdings lassen Arbeitgeber die Zeugnisse von den Arbeitnehmern selbst schreiben und setzen nur noch ihre Unterschrift darunter. Dies ist zwar zulässig, birgt aber auch Gefahren. Der Arbeitnehmer kennt die Zeugnissprache meistens nicht und muss sich selbst so positiv wie möglich bewerten. Er könnte es aber mit dem Selbstlob übertreiben und den Zeugnisleser misstrauisch machen, die falschen Formulierungen wählen oder gegen die genannten Formvoraussetzungen verstoßen. Ein selbst geschriebenes Zeugnis sollte daher immer von einem Experten überprüft werden, bevor der Arbeitgeber es unterschreibt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/wissenswertes-zum-arbeitszeugnis_017163.html

...zur Antwort

Recht auf Gehaltsrückzahlung

Nein! Aber du darfst eine Lohnsteuerjahresausgleich machen.

...zur Antwort

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__421.html

sind gemeinsam Eigentümer

geschieden interessiert da nicht

...zur Antwort