ich schließe mich den vorherigen antworten an. ca. 2 ARBEITSTAGE muss einkalkuliert werden. ausschlaggebend ist allerdings das ausführungsdatum - nicht das abgabedatum des zahlungsauftragsgebers.

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solange du das sparbuch noch in deinen händen hast, verkörpert es einen auszahlungsANSPRUCH!! sollte das konto mittlerw. edv-mäßig nicht mehr bestehen, kann die bank auf gewisse speichermedien zurückgreifen. lass dich nur nicht zurückweisen - du hast einen auszahlungsanspruch!! ist irgendwo im bgb (bürgerliches gesetzbuch) verankert

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selbstverständlich kannst du dir dein tages- und wochenlimit erhöhen lassen. sprich deinen berater an und teile ihm das gewünschte limit mit. du unterschreibst eine sog. haftungserklärung und nach einigen tagen ist dein kartenlimit erhöht. beachte: entgegen der anderen beiden antworten zählen die umsätze fürs bargeldlose bezahlen, also mit karte, ebenso in das limit mit hinein.

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hallo. kommt drauf an, wie lange die anlage noch fest angelegt ist. grundsätzlich ist es für dich günstiger, einen ratenkredit aufzunehmen. diesen kannst du dann ab dem 7. monat nach abschluss wieder auflösen/ablösen. aber such dir doch ein geschäft, dass eine 0 % finanzierung anbietet.

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was dazu die themen finanzen und versicherungen angeht, kann ich dir nur raten deine frau mit zu den bankgesprächen zu nehmen und über die anlagen/kredite mit ihr darüber zu reden. desweiteren lege einen übersichtlichen und ausführlich beschriebenen ordner zu. vergesse nicht dennoch ein testament zu verfassen bzw. vollmacht auf den bankkonten einzuräumen. denke ebenso an das thema patientenverfügung!!!

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hallo, bevor du nen ombudsmann einschaltest, rede erst mal ganz sachlich mit deinem persönlichem berater. sollte dieser von einer rechmäßigen berechnung sprechen, soll er dir diese erhöhung auf dem preis- und leistungsverzeichnis zeigen. wenn nicht darin vermerkt, kannst du sofort die bereits überhöhten gebühren zurückverlangen (ggf. über ombudsmann). wenn dennoch im preisverzeichnis vermerkt, empfehle ich dir nen bankwechsel! soetwas nenne ich unseriös!

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ruf bei deinem versicherungsmakler an oder direkt bei der versicherung an. ebenso für verwendungszweck nach der versicherungsnummer fragen. diese musst du bei der überweisung mit angeben, sonst kann die vers. deinen beitrag nicht verbuchen. für ganz eilige überweisung: bis ca. mittag bei deinem kreditinstitut eine EILüberweisung (kostenpfl. mit ca. 13 - 15 eur) aufgeben. dann ist dein beitrag am gleichen tag noch beim empfänger

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ich geh dann gleich nach der arbeit in den wald zum joggen bis zur erschöpfung. anschl. bin ich dann ein anderer mensch. viel glück!

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es gibt banken, die akzeptieren, dass kunden den fehlenden betrag (bis zum mindesteingang) bar abheben und diesen wieder bar einzahlen. oder vom weiteren kto. (bruder, ehegatte o.ä.) einen dauerauftrag z.g. deinem kto. einrichten. ist allerdings von der entsprechenden bank abhängig. sprich einfach mal deinen berater an.

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wenn du im rucksack keine steine hast, ist es meines erachtens ok. sobald du aber schmerzen bekommst, solltest du den rucksack weitergeben. denke für alle fälle an den auslandskrankenschein.

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ich kann dir das sony ericson k 800i empfehlen. aber guck mal auf http://www.connect.de/. oder besser kauf dir mal die akt. monatsausgabe von der fachzeitschrift connect. da sind super vergleiche mit super beschreibungen drin.

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lass mal auf http://www.immowelt.de/Immobilien/FinanzierungsRechner.aspx rechnen.

je nach haushaltsplan (ergebnis von einnahmen und festen ausgaben) nicht den kompletten restbetrag für die finanzierung verplanen. lieber 1000,-- eur fürs darlehen und die weiteren 500,-- eur/monat für eventuelle rücklagen planen. diese können ja auch nach z.b. 10 jahren für ne sondertilgung hergenommen werden.

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