Hey,

erst mal zum blauen Auge. Dein Vater darf dich nicht schlagen. Du bist nicht schuld. Das ist Häusliche Gewalt. Auch wenn du ihn provoziert hast, er darf dich nicht anfassen. Er ist für deine Sicherheit da, und nicht für deine Unsicherheit. Du kannst ihn auch Anzeigen wegen Körperverletzung. Er darf dich nicht so anfassen, dass du dich verletzt.

Du kannst ihr ruhig die Wahrheit erzählen. Sie steht unter Schweigepflicht. Außer du bist in Gefahr. Dann darf sie mit einer 3. Person darüber sprechen. Allerdings musst du ihr nix erzählen, wenn du es nicht willst. Sie kann dich dazu nicht zwingen.

Und nochmals, du bist nicht Schuld. Dein Vater ist Schuld. Er darf dich nicht Angreifen. ( egal ob Körperlich oder Psychisch )

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Hey,

deine Lehrerin darf mit die keine Beziehung eingehen, solange ihr noch in einem Beruflichem Verhältnis steht. Von der Gesetztes Lage her, ist es so, dass ihr wahrscheinlich erst nach deiner Schulzeit eine Beziehung eingehen dürft. Das wird auch so in ihrem Arbeitsvertrag stehen.

Ob deine Lehrerin dich überhaupt interessant findet, ist schwer zu sagen. Das hängt alleine davon ab, wie sie sich gegenüber dir Verhält. Ist ihr verhalten dir gegenüber besser als zu deinen anderen Mitschülern, kann es heißen, dass sie dich wirklich mag. Aber auch nur dann.

Aber bitte tu dir den gefallen, und mach dir nicht zu große Hoffnungen. Es ist nicht unmöglich, dass eine Lehrerin und ein Schüler nach der Schulzeit eine Beziehung eingehen, allerdings sehr unwahrscheinlich. ( Kann dir dazu noch was erzählen, wenn du magst. Einfach mal anschreiben )

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Es kann heißen, das die nur 2 oder 3 Wochen dauert, es kann aber auch heißen, mehr als ein halbes Jahr. Das hängt von der Beziehung ab, und wie sie vorher gelaufen ist. Und auch das Alter spielt hierbei eine Rolle.

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Du solltest am besten Garnichts tun. Das ist jetzt nur eine Phase, die wird sicher vorüber gehen. Ich gehe mal davon aus, dass du in der Pubertät bis, und da kann so etwas schon mal vorkommen.

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Das erkennt man daran, dass sie dich für falsche Antworten viel weniger kritisiert als bei anderen. Oder wenn deine Antwort auf der Kippe steht, zwischen richtig und falsch, und sie immer richtig sagt, ist das ein Zeichen dafür, dass sie dich sehr mag.

Oder an der Sprache, mit welcher sie mit dir spricht. Das fällt aber auch bei der Notenvergabe auf, wie sie dich immer gerne dabei hervorhebt. Und dann ihren Gesten dir gegenüber.

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Ja, kann man. Das Wirtschaftsabitur ist ein vollwertiges Abitur. Du kannst damit alles Studieren, was du möchtest. Der einzige unterschied zu einem '' normalem Abitur '' ist, dass du dich mit einem Themenbereich besonders auseinander gesetzt hast.

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Sie steht im Normalfall unter Schweigepflicht. Die einzige Ausnahme ist, wenn du in Lebensgefahr schweben würdest, oder einen '' Fehler '' begehen würdest, welche dich dein ganzes Leben lang verfolgen würde. Ich glaube aber nicht, dass das bei dir der Fall ist. Deshalb steht sie unter Schweigepflicht.

Wie meinst du das, mit alle verhalten sich jetzt gegenüber dir anders ? Meinst du das im positiven oder negativen Sinn ? Na ja, wahrscheinlich im negativen oder ?

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Das geht leider nicht. wenn du lehrerin werden willst, dann musst du abitur haben. egal bei welcher schulform. ebenfalls ist es notwendig dafür zu studieren. also die fächer ( bei dir deutsch und geschichte) und halt 1 jahr sozialpädagogik

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