"Werkstudent" ist ein Status in der Sozialversicherung, und nur dort. Die sogenannte 20h-Regel ist dabei eines der Kriterien zur Einstufung in die Sozialversicherung (SV) - entweder als Arbeitnehmer/in (wenn regelmäßig über 20h/Woche) oder eben als Werkstudent/in (wenn regelmäßig unter 20h/Woche). Arbeitest du mehr, hat das weder Konsequenzen für den Vollzeitstudentenstatus an der Uni noch ist er irgendwie arbeitsrechtlich relevant! Auch ist ein Statuswechsel in der SV KEIN Kündigungsgrund, auch wenn du deine/n Arbeitgeber/in dann ggf. mehr kostest.
Im Werkstudentenstatus fallen dabei 9,35% Rentenversicherung von deinem Bruttolohn an + die Kosten für die stud. KV oder die (teure) freiwillige KV (falls über 30J. oder 14. FS). Im Arbeitnehmerstatus sind es etwas mehr als doppelt so hohe Sozialabgaben, dafür bist du dann aber über den Job krankenversichert (es entfallen also die bisher allein getragenen Kosten für die KV) und du bist arbeitslosenversichert. Damit erwirbst auch die entsprechenden Ansprüche aus dem SV-System wie ggf. auf Krankengeld und Alg I.
Arbeitszeitbegrenzung für abhängig Beschäftigte - auch Student_innen - gibt es NUR durch das Arbeitszeitgesetz (= max. 48h/Woche)!