Wen dein Handy nur 5 min an geht gehst du in diese internetcafes die kaufen auch Handys präsentierst es den Mandats der nicht kaputt ist und verkaufst ihn weiter kannst in auch einen fremden verkaufen

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Kann ich die Herausgabe einer fertigen und berechneten Krone vom Zahnarzt verlangen?

Ein kariöser Backenzahn wurde angeschliffen und vom Zahnarzt für notwendig erachtet, eine Krone anzufertigen. Nach Einsetzen des Provisoriums hatte ich wahnsinnige Schmerzen. Zuerst vermutete der Zahnarzt eine Allergie gegen das Provisorium, hat den abgeschliffenen Zahn mit einem Medikament behandelt, das alte Provisorium wieder draufgemacht. Nach weiteren wahnsinnigen Schmerzen meinte er, dann könne es nur die Wurzel sein und hat eine Wurzelbehandlung begonnen. Die Schmerzen hörten nicht auf, ich mußte zur Behandlung zur Vertretung gehen, weil mein Zahnarzt in Urlaub war. Dieser hat die Wurzelbehandlung nochmals gemacht hat und als erstes mal Antibiotika verschrieben, damit die hochgradige Entzündung abklingt. Auch meinte er, daß der Zahn nochmals geröntgt werden muß während der Wurzelbehandlung, damit man sehen kann, ob der Nerv wirklich ganz entfernt wurde.

Das habe ich meinem Zahnarzt vorgehalten, nachdem dieser aus dem Urlaub zurück war und ihn insofern kritisiert, daß er ja auch hätte Antibiotika verschreiben können, denn danach sind die Schmerzen tatsächlich langsam besser geworden. Auch solle er den Zahn nochmals röntgen, was er kategorisch abgelehnt hat und mit wutentbrannt mitgeteilt hat, daß ich in Zukunft dann auch zu seiner Vertretung gehen könne.

Die Rechnung habe ich inzwischen auch erhalten, auf der die Voll-Keramikkrone natürlich draufsteht, denn diese war ja bereits angefertigt. Diese Krone hat er mir aber nicht übergeben. Kann ich die Herausgabe verlangen und meinem neuen Zahnarzt (seiner Vertretung) bringen? Oder muss mein Zahnarzt diese Krone nicht herausgeben und ich nochmal eine neue bezahlen? Das sehe ich eigentlich nicht ein, denn er hat die Behandlung abgebrochen, nicht ich. Und es muss doch erlaubt sein auch einmal Kritik zu äußern.

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Du bist im recht du musst den Zahnarzt verklagen wen er dein Zahn nicht mal einbaut und der hatt was falschgemacht wen du soo Schmerzen hast verklage ihn bis er nichts mehr hatt

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gehe arbeiten aber sehr schlecht also halbherzig mach paar sachen kaputt und du bist gefeuert sag das war nicht absicht

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