Ich würde den Kandidaten eine Hupe oder Tröte oder so in die Hand geben, die sie vorher betätigen müssen. am besten 2 mit verschiedenen Tönen.

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Ich finde die Idee mit dem Horoskop super und spätestens wenn den Gästen auffällt, dass deine Schwester nur mit Saft anstößt, ist eh alles klar ;)

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Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten.

Auch wenn man nicht zu groß feiert und die Kosten im Blick behält, kommt für ne Hochzeit doch einiges zusammen. Natürlich bekommt man mit Geldgeschenken, die bei einer Hochzeit in der Regel üppiger ausfallen als z.B. bei nem Geburtstag, wieder einiges rein, aber ich denke in den seltensten Fällen geht man mit plus minus null raus. Die Kosten für die Feier sind damit vielleicht zu stämmen, aber das ganze drum herum eher nicht. 

Ich habe letztes Jahr mit ca. 50 Gästen geheiratet. Insgesamt, also mit Kleidung, Ringen, Fotograt usw. haben wir für die ganze Hochzeit gut 7.000€ ausgegeben.

Wir haben ca. 3000€ "eingenommen". Die Eltern haben den Löwenanteil (1000€+500€) übernommen. In der Regel gabs von der restlichen Familie 100€ pro Person bzw. pro Paar und von den Freunden 50€ pro Paar. Wir konnten damit die Ausgaben für Essen & Trinken decken.

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Ein sehr umstrittenes Thema. Die Frage ist ja auch, wo fängt "schreien lassen" an.

Mein Sohn hat eigentlich selten grundlos geschrien, meist war es Hunger :)

Es gab aber natürlich auch Tage, wo das ins Bett bringen länger gedauert hat, warum auch immer. Ich habe dann immer so 2 Minuten gewarten und bin dann wieder rein, habe ihn gestreichelt und gut zugeredet oder ihn auf den Arm genommen. Länger als 2 Minuten habe ich es auch nicht ausgehalten, weil sonst mein Mutterherz vor Schmerzen zersprungen wäre.

Es gibt aber auch Tage und Nächte wo man als Mutter vielleicht so gestresst und am Ende ist und da finde ich es auch völlig legitim das Kind mal ein paar Minuten schreien zu lassen, um selber durchzuatmen und Kraft zu schöpfen, und dann wieder "voller Energie" ins Zimmer zu gehen und für das Baby da zu sein.

Bei jedem Mucks reagiere ich aber nicht gleich. Manchmal schreit mein sohn in der Nacht plötzlich auf. Da warte ich dann immer kurz und meist ist dann auch gleich wieder Ruhe. Vielleicht ein Traum oder so.

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Ja natürlich darfst du schwanger Auto fahren, so lange wie du dich dabei wohl fühlst. Ich habe etwa 4 Wochen vor dem ET gemerkt, dass es langsam Zeit wird auf den Beifahrersitz zu wechseln. Zum einen war ich einfach nicht mehr so beweglich, selbst der Schulterblick wurde schwierig und zweitens hat auch meine Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit nachgelassen (ich hätte 2x fast nen Unfall gebaut). Ich habe beim Autofahren, ob nun am Steuer oder daneben, son Schwangerschaftsgurt benutzt, damit der Gurt nicht direkt über den Bauch geht und bei einem eventuellen Unfall das Baby geschützt ist.

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Grundstückskauf - Ab wann darf ich das Grundstück betreten?

Hallo, mein Mann und ich haben gerade ein Grundstück gekauft. Der aktueller Stand ist ein unterschriebener Notarvertrag. Nun würde ich gern wissen, ab wann wir auf das Grundstück rauf dürfen, zum einen um einfach mal wieder zu gucken und es auch Freunden/Familie zu zeigen und zum Weiteren, um Rasen zu mähen, einen Abriss vorzunehmen, Hecken zu schneiden usw. Ich habe den Eigentümer gefragt, ob er etwas dagegen hat, wenn wir schonmal raufgehen und er meinte "nein, es gehört ja jetzt Ihnen", aber rein rechtlich stimmt das ja nicht, oder?

Aktuell ist das Tor mit einem Schloß (Schlüssel hat der Makler) gesichert. Zusätzlich haben wir jetzt auch noch ein Schloß befestigt, weil wir nicht wissen, wann der Makler sein Schloß entfert und das GS dann ungesichert wäre.

Und da kommen wir auch schon zur 2. Frage:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow, mit Mobiliar und privaten Gütern des verstorbenen Pächters. Die Erben des Pächters haben das Erbe abgelehnt. Wem gehört nun der Kram in dem Bungalow? Der Eigentümer wohnt nicht in Deutschland und will damit nichts zu tun haben. Wir haben quasi gekauft wie gesehen. Aber gehören tut es und ja auch noch nicht, oder? Nun möchte nämlich der Makler nocmal in das Haus, um sich noch einige Sachen rauszunehmen. Darf der das? Er bat mich unser Schloß noch einmal zu entfernen. Müssen wir das machen?

Eine etwas komplizierte Situation, vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort :)

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Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. Ich kenne den Vertrag natürlich. Er wurde uns bei der Unterzeichung ja auch gewissenhaft vorgelesen, allerdings ist diese juristensprach ja nicht immer so einfach zu verstehen...für mich jedenfalls nicht :)

Zur Erklärung: Der Eigentümer des GS lebt mittlerweile im Ausland. Er hatte das GS verpachtet und dieser Pächter ist nun verstorben. Der Bungalow ist noch voll mit privatem Zeugs, die Erben haben das Erbe abgelehnt.

Die Zustimmung des Eigentümer, dass wir schon auf das GS "dürfen", habe ich nur mündlich. Der Makler ist auch eigentlich nicht so 100% bereit dazu uns den Schlüssel zu übergeben, da wir ja wie gesagt noch nichts bezahlt haben und somit noch nicht Eigentümer sind. Aber mit welcher Rechtfertigung soll er denn auf das GS dürfen, um sich Dinge rauszunehmen?

Im Vertrag steht dazu: "Das GS ist bebaut mit einem abrissreifen Wochenendhaus nebst Garage mit Inventar. ... verkauft hiermit den ... Grundbesitz nebst Bebauung, Aufwuchs, gesetzlichen Bestandteilen und Zubehör an ..."

Und zum Kosten-Nutzen-Wechsel: "Die Übergabe des Kaufgegenstandes wird auf den folgenden 5. Werktag vereibart, welcher dem Tag des Eingangs des vollen Kaufpreises bei ... folgt (Übergabetag). Die an die Übergabe gesetzlich geknüpften Rechtswirkungen sollen mit dem Übergabetag eintreten. Dies sind insebsondere:

a.) Ab diesem Zeitpunkt gebühren den Käufern die Nutzung des Kaufgegenstandes."

Das heißt doch, dass wir laut KV erst nach Zahlung rauf dürfen oder? Hätten wir dann überhaupt ein Schloß ranmachen dürfen?

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Hi, ich habe genau das gemacht. Ich hatte in einem Modul ein Thema bekommen und dazu ne Arbeit über 30 Seiten geschrieben. Ein paar Monate später musste ich in einem anderen Modul bei einem anderen Prof wieder eine Hausarbeit schreiben. Es standen ein paar Themen zur Wahl, unter anderem das gleiche wie bei Hausarbeit 1 jedoch mit einem anderen Schwerpunkt und in doppeltem Umfang. Ich dachte mir super dazu hast du schon was ausgearbeitet und steckst im Stoff. Also habe ich die erste Arbeit um 30 weitere Seiten ergänzt und abgegeben. Jetzt 2 Jahre später, ich habe mittlerweile seit über einem halben Jahr meinen Abschluss in der Tasche, bekomme ich Post von dem Prof. der zweiten Arbeit. Er hat nochmal beide Arbeiten gelesen und ihm sind die gleichen Textstellen aufgefallen. Er hat das ganze an den Prüfungsausschuss weitergegeben, damit die entscheiden. Ich bin natürlich total schockiert und besorgt, was das nun für Konsequenzen haben kann. Andererseits bin ich mir keiner Schuld bewusst, da ich ja nicht die gleiche Arbeit abgegeben habe und ja auch alles selbst geschrieben habe. Ich habe die komplette Prüfungsordnung durchforstet, in der ich nichts dazu gefunden habe, dass man nicht zweimal die gleiche Arbeit als Prüfungsleistung abgeben darf und selbst wenn es irgendwo stände, es war ja nicht 2 mal die gleiche. Auch den Satz von wegen "ich bestätige, dass ich die Arbeit vorher noch nicht eingereicht habe" mussten wir nie unter die Arbeiten setzen. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. Kennt jemand von euch die Vorgehensweise und ob ich vom Prüfungsausschuss dazu angehört werde? Gibt es irgendein Gremium, dass mir dabei beratend zur Seite steht?

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