Mein lieber Bernhard ,Kettensägen verfügen über ein eigenes Schmiersystem ,wozu Kettenhaftöl verwendet wird .Das einzigste was zu beherzigen ist das Späne nicht die Schmierkanalöffnung verstopfen. Dieses kann man mit Druckluft verhindern.Wozu du allerdings eine Stossfettpresse brauchst ist mir ein Rätsel.Bei einer vernünftigen Stihl Kettensäge wirst du eine Fettpresse vergebens finden.
Hallo
Lediglich kleine, junge Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Sobald der Stammumfang eines Baumes dreißig Zentimeter und mehr beträgt (einen Meter über dem Boden gemessen), steht der Baum unter besonderem Schutz. Hier bedarf es einer offiziellen Fällgenehmigung.
Bei unerlaubter Fällung muss mit hohen Bußgeldern gerechnet werden. Im Zweifelsfall sollte daher immer die zuständige Behörde konsultiert werden.
Laubbäume darfst du wenn überhaupt nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar
fällen.
Ich kann euch nur Raten von myHammer die Finger von zu lassen !!Bin leider noch daran gebunden .Habe festgestellt das MyHammer keine richtige Auftragnehmerprüfung statt findet.Jeder x -beliebige kann gefälschte Dokumente einreichen ,ohne das genau geprüft wird .Wir konnten unser Betrieb zum 31.12.09 schließen ,auf grund von Dumpingpreisen.Das eine Baumfällversicherungen viel kosten und diese Arbeit nicht ungefährlich ist scheint auch jedem Auftraggeber egal zu sein.
Sehr geehrte Damen und Herren
Eine Fällgenehmigung für Nadel und Obstbäume sind nicht erforderlich ,für alle anderen gilt ab einen Stammumfang von 1,00 m Stammumfang auf dem eigenem Grundstück eine Genehmigung einzuholen .Laubbäume dürfen allerdings erst in der Zeit vom 1.Oktober bis Ende Februar gefällt werden.( Vogelschutzzeit ).
Mfg.forstbetrieb-deli@yahoo.de