Wer Mirtazapin (mit diversen Nebenwirkungen) nur nimmt, um durchschlafen zu können, hat nicht alle beisammen! Es handelt sich in erster Linie um ein Antidepressivum (wenn auch mit sedierender Wirkung). Kauf Dir eine Sky Karte und schau Dir die langweiligen Wiederholungen des nachts an, bis Du wieder einschläfst. Das mache ich seit Jahren so.
Effekt: Verminderte kontrazeptive Wirkung in Einzelfällen nicht auszuschließen Mechanismus: Beschleunigte Ausscheidung der Estrogene (pharmakokinetisch, wahrscheinlich/nicht vollständig geklärt)
Pharmakologischer Effekt Die kontrazeptiven Wirkungen der Estrogene können möglicherweise in Einzelfällen durch Antibiotika beeinträchtigt werden. Blutungsunregelmäßigkeiten (Schmierblutungen, Durchbruchblutungen) und Schwangerschaft könnten dann eintreten. Die normale Versagerrate (Pearl-Index) von bis zu 0,7 pro 100 Frauenjahre für Kombinationspräparate steigt aber wahrscheinlich unter Antibiotika nicht an.
Mechanismus Eine Unterbrechung des entero-hepatischen Kreislaufs wurde als möglicher Mechanismus vermutet. Estrogene werden bei der ersten Leberpassage zum Teil mit Schwefel- und Glucuronsäure konjugiert und in den Darm ausgeschieden. Dort werden die Konjugate teilweise durch Darmbakterien (Clostridien) wieder gespalten, so dass das aktive Estrogen erneut absorbiert werden kann. Antibiotika können die Darmflora beeinträchtigen und so den entero-hepatischen Kreislauf unterbrechen. Estrogene werden dann schneller eliminiert. Außerdem könnten Durchfälle, ebenfalls ausgelöst durch eine geschädigte Darmflora, die Absorption der Estrogene beeinträchtigen.
Maßnahmen Vorsichtshalber können zusätzlich nicht-hormonale kontrazeptive Maßnahmen ergriffen werden: Barrieremethoden, zum Beispiel Kondome. Dies gilt besonders, wenn es innerhalb von 4 Stunden nach der Einnahme zu Erbrechen oder Durchfall (jeglicher Ursache) kommt. Die Einnahme des Kontrazeptivums soll dennoch fortgesetzt werden, um eine vorzeitige Entzugsblutung zu vermeiden. Vorsichtshalber sollen aber bis zum Ende des Zyklus und eine Woche zusätzlich nicht-hormonale Methoden angewendet werden. Bei einer langfristigen Antibiotika-Behandlung können während der ersten 3 Wochen zusätzliche kontrazeptive Maßnahmen sinnvoll sein. Je niedriger das Kontrazeptivum dosiert ist (< 35 μg Ethinylestradiol), umso größer ist theoretisch das Risiko einer verminderten kontrazeptiven Wirkung. Eine Umstellung auf höher dosierte Kontrazeptiva ist wegen der damit verbundenen Risiken aber nicht indiziert.
Wichtige Hinweise Zu dieser Wechselwirkung liegen nur Einzelfallberichte von Zyklusstörungen und unerwünschten Schwangerschaften vor, bei denen der Zusammenhang mit der Antibiotika-Anwendung nicht gesichert ist. In klinischen Studien wurden keine verminderten Estrogen-Plasmakonzentrationen oder Anstiege des Progesterons (sicheres Zeichen einer Ovulation) nachgewiesen.
Medikamente, die auf Privatrezept oder Krankenkassenrezept verordnet wurden, unterliegen der Apothekenpflicht. Eine 'Steigerung' davon ist die Verschreibungspflicht (auch Rezeptpflicht genannt). Selbst eine Apotheke darf diese nicht benötigten AM aus Sicherheitsgründen NICHT wieder in Verkehr bringen. Ein Laie sowieso nicht. Ähnlich dem Lebensmittelrecht - oder hat Dir Dein Metzger schon einmal das gekaufte Steak zurückgenommen oder an andere Kunden weiter verkauft?
Der ganze Prämienkram und der Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsanteile konnte nur funktionieren, solange im Ausland (NL) das Deutsche Recht umgangen wurde. Deshalb bekam man in der Deutschen DOC Morris Apotheke auch erst die Arzneimittel Tage später aus Holland. Doc Morris hat hunderttausende an Strafen für die Umgehung der Deutschen Gesetze gezahlt und mit windigen Tricks (z.B. statt 5 € Rabatt, die verboten wurden 4,95 anzubieten) versucht das Systen aufrecht zu erhalten. Inzwischen gehört die Firma dem Schweizer Versandhändler zur Rose. Vielleicht kann von dort aus eine neue Rabattkonstruktion eingerichtet werden, jedenfalls solange der EU Gerichtshof die Firma nicht wieder verknackt.
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen in § 34 Sozialgesetzbuch V erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen. Zudem kann der Gemeinsame Bundesausschuss nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auf eine Ausnahmeliste setzen. Hier gibt es Angaben zu den Ausnahmen: http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/49/
Kügelchen kannst Du auflösen, soweit sie aus homöopathischer Therapie stammen. Allerdings könnte bei Hochpotenzen ein eingefleischter Homöopath zu bedenken geben, dass die Aura des letzten Wirkstoffmoleküls im einzelnen Kügelchen durch den Einfluss des Lösungswassers verloren gehen könnte.
Frag doch bei Lidl mal nach einem Apotheker oder einer sachkundigen Person, die Auskunft geben kann ;-). Die Antwort könnte sein: Alkohol ist ein Extraktionsmittel, um Wirkstoffe aus Pflanzen zu ziehen. Der flüssige (alkoholhaltige) Extrakt wird natürlich bis zur Trockenheit eingedampft und ist deshalb nicht mehr Bestandteil des Endproduktes. Übrigens sind die Dragees zu niedrig dosiert, aber das ist bei den Spielzeugarzneimitteln der Discounter keine Seltenheit.
Da Online Apotheken auch nicht zaubern können, greifen sie - wie jede andere Apotheke - auf Großhändler oder Hersteller zurück. Im Bereich einer Großstadt z.B. kann man in jeder Apotheke innerhalb von 2 bis 3 Stunden alles bekommen, was Deutschland zu bieten hat. 5000 - 10000 der gängigsten Produkte sind vorrätig, der Rest ist nach kurzer Zeit besorgt. Falls Dir bei exotischen Arzneimitteln der doppelte Weg zur Apotheke lästig ist, bestelle in Deiner Nähe über die App 'Apotheke vor Ort' das Medikament vor. Auf Wunsch wird es dann auch ausgeliefert.
Lies doch mal die Anwendungshinweise: Art und Dauer der Anwendung: Die Creme dünn auf die erkrankten Hautpartien auftragen. Bei Anwendung ist darauf zu achten, dass die Creme nicht in die Augen, tiefe offene Wunden oder auf Schleimhäute gelangt.
Anders ausgedrückt: Ausgehend von reinem Quecksilber wird die C12 Verdünnung hergestellt indem 12 x die Ausgangssubstanz im Verhältnis 1:100 verdünnt wird. Beispiel 1 g Quecksilber wird auf 100 g verdünnt. Inhalt also 0,01 g Hg (Quecksilber). im zweiten Schritt wird davon wieder 1 g genommen und mit 99 g (z.B. Milchzucker) verdünnt - also 0,0001 g. Diesen Vorgang wiederholen wir noch 10 x und so kommt man zu den vielen Nullen. Ich hoffe, dass ich mich nicht verrechnet habe bei soviel Nullen ;-)
Zitat: "In seltenen Fällen, insbesondere bei Auftreten von Magen-Darm-Störungen, wie Erbrechen und Durchfall, kann die Wirkung der "Pille" unsicher sein. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Behandlung mit Roxithromycin zusätzlich nicht-hormonelle empfängnisverhütende Maßnahmen anzuwenden." Zitat Ende. Hier wird auf die verminderte Hormonaufnahme durch Erbrechen oder Durchfall hingewiesen. Der gleiche Satz könnte auch auf einer Hackfleischpackung oder Döner Serviette stehen, wenn das 'Fleisch' z.B. nicht ausreichend gegart ist und anschließend ein 'Durchmarsch' die Folge ist.
@ Doenerbox & @ Kariele
Beides kann funktionieren, wenn man generell auf die Einnahme von Arzneimitteln reagiert. Auf jeden Fall besser, als wenn man irgendwelche chemisch definierten AM einwirft, um die innere Unruhe zu dämpfen. Denn ein gewisser Adrenalinspiegel gehört in Prüfungssituationen dazu, um die Panik (das kann ich nicht schaffen) zu bekämpfen. Neurexan dämpft nicht Deine Kampfbereitschaft. Viel Erfolg - und melde mal Dein Ergebnis ;-)
Noch eine Ergänzung zu stegras Superantwort. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, bei der auch bei Kindern Kosten anfallen. Das ist der Bereich der Festbeträge für Arzneimittel. Die Festbeträge sind Höchstbeträge, die die Krankenkassen für ein Arzneimittel bezahlen. Ein Beispiel: Für das Arzneimittel XY, das 12,00 € kostet, zahlt die Krankenkasse nur 10 €. Die Differenz von 2 € muss dann vom Kunden/Patienten bezahlt werden, egal ob Kind oder Erwachsener. Zudem müssen auch für Kinder ab 12 Jahren die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel getragen werden, wenn sie nicht unter speziellen Entwicklungsstörungen leiden. Schöne Kostenfallen, die uns die Politik in den letzten Jahren ziemlich unauffällig eingebrockt hat, zumal hierbei auch keine Befreiungsbescheide der Krankenkassen nützen!
Das schädliche an Antibiotika ist, dass sie nicht so wie vorgeschrieben eingenommen werden und dass sie zu oft verschrieben werden. Bei Deiner Aufzählung sieht auch ein Laie, dass es sich um einen massiven bakteriellen Infekt handelt, der die Antibiotikaeinnahme rechtfertigt. Aber eben nicht nach 2 Tagen mit der Einnahme aufhören, weil die Beschwerden verschwinden, sonst bist Du auch eine(r), der dafür sorgt, dass immer mehr Bakterienstämme resistent werden und deshalb immer stärkere Dosen gegeben werden müssen. Wenn Antibiotike schädlich wären, wäre seit Ihrer Entdeckung die Lebenserwartung bei uns nicht von ca. 30 auf ca. 70 Jahre geklettert. Für die Darmprobleme - falls sie überhaupt eintreten - gibt es in der Apotheke Präparate, die die Darmflora wiederherstellen.
Ohne zu wissen, warum Sie beide Arzneimittel einnehmen (müssen) kann man schlecht einen Rat erteilen. Sollten sich die Probleme an einem der beiden AM festmachen lassen, wird man durch weglassen des einen oder anderen feststellen, wer der Übeltäter ist. Sollten beide (oder die Mischung von beiden) die Probleme auslösen, würde ich die AM zu unterschiedlichen Zeitpunkten einnehmen (z.B. eins vor und eins nach dem Essen). Sollten die Magenprobleme hierdurch nicht weniger werden oder eine Magenübersäuerung die Probleme erzeugen, könnten Sie Omeprazol oder Pantoprazol als 'Magenschutz' einnehmen. Ansonsten gibt es eine ganze Palette von Schmerzmitteln (Tilidin, Tramadol, Schmerzpflaster), die ebenfalls zum Wohlbefinden beitragen könnten. Einen Wechsel sollte man aber in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt abstimmen.
Da eine einzelne Flasche schon über 30 € kostet, würde ich den Weg zum Arzt in Kauf nehmen. Da das Arzneimittel ohnehin verschreibungspflichtig ist, ist die Bitte, es zu 'besorgen' eine Aufforderung zu einer Straftat.
Seriöse Versandapotheken verlangen für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorab ein Rezept und halten sich damit an die deutschen Gesetze. Aus Versandapotheken, die rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept liefern, kommen die meisten Fälschungen. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=31812
Grippe wird durch Viren ausgelöst. Doch die Begleiterscheinungen, wie Nebenhölen-, Mandel- oder Lungenentzündung sind Bakterienprobleme. Deshalb auch Antibiotika. Zur Wechselwirkung mit Lebensmitteln wie Milch schaut doch wohl jeder in den Beipackzettel - oder? Ist der Zettel nicht mehr da, nutzt man die Smartphone-App 'Apotheke vor Ort' und wählt das Arzneimittel aus. Das Smartphone lädt dann einen kurzen aber verständlichen Beipackzettel aus dem Netz. Außerdem kann man seine Standardarzneimittel abspeichern und so eine Wechselwirkung mit neu einzunehmenden Arzneimitteln checken. Ansonsten hilft der Gang zur Apotheke. Dort wird die Frage ausführlich beantwortet.
Warum sollte die Dosierung nicht genau sein. Bei homöopathischen Tabletten z. B. In der stärke d6 sind 0,000001 g Stoff in den Tabletten
Da BTM einer besonderen Verschreibungsverordnung unterliegen, ist die Beweisführung der Verordnung einfach. Ein Durchschrift muss beim Arzt liegen, eine in der Apotheke und das Original erhält die Krankenkasse oder der Patient, wenn er privatversichert ist. 1. Der Arzt darf keine Wunschverordnung ausstellen. 2. Die Apotheke kann bei Mißbrauchsverdacht aktiv werden. 3. Die Krankenkasse möchte nur 'notwendige' Arzneimittel bezahlen. Falls Deine Erkenntnislage sicher ist, kannst Du Dich auch an den Pharmazierat oder den/die Amtsapotheker/in der Stadt oder des Kreises wenden, die dann tätig werden. Wer das ist oder wie diese Amtspersonen zu erreichen sind, kannst Du in jeder Apotheke erfragen.