Die Problematik ist völlig anders geartet. Schau dich mal um und du wirst feststellen, dass es 30 KM/H Zonen an Orten gibt, wofür eigentlich diese Maßnahme nicht nötig ist und ebenso wirst du Orte finden (evt. der von dir beschriebene) wo sowas dringend nötig wäre, aber eben nicht realisiert ist. Meiner subjektiven Ansicht nach werden entsprechende Zonen mit den damit verbundenen Radarkontrollen dort etabliert, wo es finanziell lohnenswert ist und nicht dort, wo es von der Gefahrenlage erforderlich wäre. Wende dich mit deinem Anliegen an den Bürgermeister deiner Gemeinde und am besten hast du schon vergleichbare Beispiele parat, die sowohl die Sinnhaftigkeit als auch Unsinnigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen rechtfertigen... Ohne Lobby hast du allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, dennoch ist die Zeit (Super- Wahljahr) nicht die ungünstigste...

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Danke, jesreel, für deinen interessanten und informativen Beitrag. Dennoch wäre es zweckdienlich, wenn man dafür bestätigte Quellen kennen würde, die juristisch gefestigt sind.

"Die Eltern sind unterhaltsverpflichtet, das kann auch in Form von Wohnung/Ernährung sein, es muss nicht in Form von Geld sein."

Soll das eine freie Entscheidung der Eltern sein ? Die Berechnung durch das BaFög- Amt ermittelt ganz genau den Elternanteil und das ist Geld und keine Leberwurst, Kakao oder Bratkartoffeln. Angenomen, aufgrund der Berechnung würde dem Studierenden eine Leistung von 473 Euro zustehen, wobei aufgrund der Berechnung die Eltern etwa die Hälfte zu berappen hätten. Da die Berechnung des BaFög- Amtes keinerlei finanzielle Verpflichtungen vom Nettoeinkommen berücksichtigt, aber naturgemäß bestehen, ist es gar nicht so abwegig, dass die Eltern gar nicht in der Lage sind, dieses Geld für ihren studierenden Nachwuchs aufbringen zu können. Müssen die Eltern dann ein Darlehn aufnehmen, um den Sohn/Tochter bezahlen zu können oder muss ein Ehegatte noch einen Job auf 400 Euro- Basis ausüben ? Wie sieht das rechtlich aus ? Außerdem hat der TO die Gründe nicht genannt, weshalb angeblich die Eltern ihn am Auszug hindern möchten. Könnte es vielleicht auch damit zusammenhängen, dass mein geschildertes Szenario die Eltern zu dieser Maßnahme zwingt, wobei dies dann eher ein Kompromiss darstellen würde, der allen Beteiligten zu gute käme und nicht den Eindruck erweckt, dass die bösen Eltern den Sohn/Tochter zwingen möchten, zuhause wohnen zu bleiben. Mir kommt das alles merkwürdig vor...

Gruß, Forenwanderer

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Zonealarm ist mitunter das überflüssigste Schutzprogramm, das man sich installieren kann. Prinzipiell sollte es sich mit einem Standalone- Antivirenprogramm vertragen, aber nichts desto trotz sollte man diese Dinge zu Zonealarm dabei beachten: http://www.oberthal-online.de/pfw.html (Abschnitt über Zonealarm)

Gruß, Forenwanderer

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"...und somit der Zugriff zwischen den eingeloggten Usern möglich ist, suche ich nach einer Möglichkeit meine Geräte zu sichern".

Wie kommst du denn darauf, dass ein Zugriff zwischen Usern im gleichen WLAN- Netz möglich wäre ? Dazu muss man zunächst einmal die Vorausetzung innerhalb des Betriebssystemes schaffen, was per default gar nicht so der Fall ist. Ein aktuell gepatchtes System, welches du noch als User mit eingeschränkten Rechten verwendest, ist grundsätzlich genügend abgesichert. Eventuell sollte man noch unbenutze und überflüssige Dienste abschalten. Wie das im Einzelnen funktioniert können dir die Freaks hier erklären: http://www.ayin.at/firewall

Gruß, Forenwanderer

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Zunächst einmal ist Zonealarn, wie der Name schon sagt, kein (reines) Antivirenprogramm, sondern eine sog. Security Suite. Eine solche Suite beinhaltet neben einem Virenscanner noch andere Module wie z.B. eine Desktop- Firewall. In diesem Fall ist wohl dieses Modul für die Blockade verantwortlich. Wenn man sich (aus welchem Grund auch immer) eine solche fragwürdige Sicherheitssoftware installiert, muss man auch den Umgang damit erlernen. Dass man dann auch erhebliche Kenntnisse im Bereich Netzwerktechnik (Ports, Protokolle, Dienste usw.) besitzen sollte, ist eigentlich Voraussetzung. Du solltest Zonealarm deinstallieren und ein vernünftiges Sicherheitskonzept verfolgen. Hier gibt's eine interessante Lektüre dazu, wenn auch ziemlich viel Lesestoff. Es sollte sich aber lohnen: oberthal-online.de/pfw.html

Bei der Auswertung der Meldungen von Zonealarm könnten dir die Experten hier sicher weiterhelfen:

http://www.ayin.at/firewall Dort halt die passende Rubrik suchen (Zonealarm)

Gruß, Forenwanderer

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Mit 2 FritzBoxen ab 7050 ist das problemlos möglich. Inwieweit ein Speedport diese Funktion unterstützt, ist mir nicht bekannt. Mit 2 FritzBoxen kann ich dir die Einstellungen sagen...

Gruß, Forenwanderer

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Gibt es quasi nicht! Der entsprechende Jugendliche dürte dann nur über sehr beschränkte Computerkenntnisse verfügen, wenn man mit diversen Softwaremitteln oder Browsereinstellungen sowas realisieren wollte, was zudem erheblichen Aufwand für relativ geringe Wirkung benötigt. Man umgeht solche Maßnahmen sehr einfach, indem man einen anderen Browser verwendet als den, der entsprechend modifiziert wurde. Hat der Jugendliche Adminrechte auf dem System, nutzt eigentlich keine Zusatzsoftware wirklich. Im Extremfall weicht der Jugendliche auf ein Live- System (Knopix, Windows PE usw.) aus und jegliche "Kindersicherung" ist hinfällig...

Gruß, Forenwanderer

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Die AGB's sind keineswegs so versteckt, dass man sie nicht finden könnte. Rechtlich gesehen, geht das wohl in Ordnung. Hat man keine Leistungen in Anspruch genommen, sollte das gesetzlich festgesetzte Rücktrittsrecht innerhalb einer 14- tägigen Frist (?) möglich sein. Ansonsten bitte bei rechtlichen Dingen an den Verbraucherschutz wenden!

Gruß, Forenwanderer

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