Hallo
Ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Brief erhalten und da steht: Ermittlungsverfahren gegen Sie ist gemäss § 170 abs.2 StPO eigestellt worden.
Ich habe ein riesen Schiss, was kann das für Volgen geben, bekomme ich eine Anzeige?
Ich bin ja sowieso nicht vorbestraft und erst 15 Jahre alt.
es ist etwas passiert, dass ich jetzt der a........ bin (Unschuldig).
Muss ich mir ein Anwalt zur Seite haben?
Bitte helft mir umgehend!!!