Hallo, es ist grundsätzlich so, daß da immer noch eine Voreingenommenheit herrscht. Für solche Vermieter sind grunsätzlich Hartz-IV-Empfänger asozial. Da warum, wird niemals hinterfragt. Lb. Gruß flocke12

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Hallo, es müssen schon handfeste Gründe für einen Umzug vorliegen. Normalerweise wird es nicht gestattet, weil der vorherige Umzug erst kurze Zeit zurückliegt.Gruß flocke12

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Hallo, ich würde mich auf jeden Fall bei der Arge über den Sachverhalt unterrichten lassen. Gruß flocke12

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Hallo, ich würde mich mit beiden Behörden in Verbindung setzen und dort nachfragen. Wenn Du dort keine ausreichende Hilfe erhältst, laß Dir bitte den Vorgesetzen geben, denn Du mußt Dich hierüber erst informieren, damit es keine Panne gibt.Gruß flocke12

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Hallo, in unserer Wohnregion haben wir das Amtsgericht, welches eine Beratung für Hartz-IV-Empfänger anbietet. Nur ist dies von Wohnort zu Wohnort unterschiedlich. Erfrage dies doch bitte bei Deinem hiesigen Amtsgericht. Viel Erfolg flocke12

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Hallo, ich würde Dir raten, Dich beim Gewerbeaufsichtsamt einmal zu erkundigen. Wenn Du Dich selbstständig machen willst, unterliegst Du dem HGB 84 als Selbstständige. Gruß flocke12

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Hallo, laß das bitte durch einen Arzt abklären. Du kannst dies u.a. bei einem HNO abklären lassen. Sag ihm aber auch genau, was vorgefallen ist und laß ihn darüber eine Entscheidung treffen, wie Du am Besten damit jetzt umgehen sollst. Es ist bei einer solchen Sache immer besser, es wird von div. Ärzten abgeklärt, um auf der sicheren Seite zu sein. Gute Besserung. Gruß flocke12

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Hallo, würde Dir dies aber nur empfehlen, wenn es sich um Turnschuhe handelt. Gruß flocke12

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Hallo, ich würde mich auf jeden Fall noch einmal bei der Behörde schlau machen und nachfragen, was Dir wirklich zusteht. Gruß flocke12

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Hallo, mir ist nur bekannt, daß Du Deine eigene Wohnung selbst bzw. mit evtl. Wohnungeld oder BaföG oder auch mit dem Kindergeld, selbst finanzieren mußt. Frage doch bitte einmal bei den verschiedenen Behörden nach, welche Leistungen Du beanspruchen kannst. Sollte die Ausbildungsstätte weiter vom Wohnort entfernt liegen, ist auch einem Auszug nichts entgegenzusetzen. Gruß flocke12

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Hallo, versuche es doch einmal mit den Schüssler-Salzen. Die können Deine Gesundheit positiv beeinflussen und ich denke, es liegt vielleicht auch ein Mangel vor. Lass dies doch durch Deinen Arzt einmal abklären. Ist vielleicht besser, bevor man etwas verschleppt. Gruß flocke12

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ihn mitmachen lassen

Ich würde in lassen, wenns ihm Spass macht und er gesundheitlich o.k. ist. Würde vorsichtshalber aber auch den Kinderarzt hinzuziehen. Gruß flocke12

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Hallo, erstes Gebot bei einer sich ankündigenden Erkältung ist viel warme Getränke. Ferner solltest Du auf Vitamin C mit Zink zurückgreifen. Sie wirken unterstützend. Auch kann ich Dir die Schüssler-Salze sehr empfehlen. Diese sollten jedoch über einen längeren Zeitraum genommen werden. Für wie lange, frage bitte den Apotheker, er kann dies besser einschätzen, wenn Du ihm Deine Beschwerden mitteilst. Bei einer allgemeinen Abwehrschwäche sind folgende Mittel ratsam: je 2-4 Wochen lang, Ferrum Phosphoricum D12, dann Magnesium Phosphoricum D6, dann Kalium Sulfuricum D6.Gute Besserung. Gruß flocke12

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Hallo, Du kannst höchstens um ein Darlehen fragen, welches dann in monatlichen Raten wieder einbehalten wird von der Regelleistung. Ansonsten kann es auch sein, daß man Dich zu einer s.g. Möbelbörse schickt, wo Du dann schauen mußt, welche Möbel Du in Deine neue Wohnung stellen kannst. Gruß flocke12

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Hallo, die Krankenkasse übernimmt die normale Versorgung. Hier kann es möglich sein, daß die doppelte Leistung gezahlt wird, aber nur dann, wenn Du dort als Härtefall eingestuft wirst. Das Amt an sich hat damit nichts zu tun. Frage bitte bei Deiner Kasse einmal nach und schildere dort Deine Situation. Die können dann auch genau sagen, welche Leistung übernommen wird. Nur solltest Du den Heil- und Kostenplan schon vorlegen können. Dann ist es für die Kasse einfacher, Dir eine richtige Entscheidung mitzuteilen. Gruß flocke12

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Hallo, sei doch froh, wenn dies so gehandhabt wird. Damit bist Du aus der Verpflichtung doch heraus, die Miete regelmäßig zu überweisen. Es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Hoffe, ich konnte helfen. Gruß flocke12

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Hallo, sei so, wie Du bist und versuche Dich nicht zu verstellen. Man wird schnell merken, daß Du Dich nicht für andere verbiegen lassen möchtest, nur um dem einen oder anderen besser zu gefallen. Gruß flocke12

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Hallo, bevor es da Unstimmigkeiten gibt, dies passiert bei Behörden leider immer wieder, hole Dir besser einen fachmännischen Rat ein. Diesen bekommt man beim Amtsgericht und der ist auch kostenlos, mußt nur Deinen Bescheid von HartzIV vorlegen. Viel Erfolg wünsche ich Dir. Gruß flocke12

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