Da Ehepaare gleichberechtigt sind, liegt die Antwort auf der Hand. Kein Ehepartner ist dazu berechtigt, ohne Einvernehmen mit dem anderen geschaffen zu haben, über etwas zu entscheiden, was beide betrifft. Eine Reinigungskraft zu engagieren, also eine fremde Person ins Haus und in die Privat- und Intimsphäre beider zu holen, gehört definitiv dazu.
Angenehm differenziert die Antworten hier und nicht wie anderswo nach dem Motto, „früher war alles besser“. Das war es nämlich noch nie. Lediglich die Erinnerung macht uns da einen Strich durch die Rechnung und beschönigt alles. Nicht von ungefähr ist die Feststellung, „die Vergangenheit schreibt mit goldener Feder“, ein geflügeltes Wort.
Zugrunde liegt das Familienrecht. Da kommt es nicht auf die Eltern, sondern auf das Kindeswohl an. Die Kinder haben das verbriefte Recht, an ihrem Lebenszentrum wohnen bleiben zu dürfen. Wenn die Kinder mehr als 50% bei der Mutter leben sollen, dann ergibt sich daraus zwangsläufig, dass nicht die Mutter, sondern der Vater aus der von den Kindern bewohnten Wohnung ausziehen muss. Die auf die Wohnung bezogenen Eigentumsverhältnisse sind dabei vollkommen nachrangig.
Dafür müssen die Eltern nicht einmal verheiratet (gewesen) sein.
Es kommt also allein auf die Kinder an. Und liegt das Betreuungsrecht (nagelt mich nicht auf den korrekten juristischen Begriff dafür fest) überwiegend bei der Mutter, muss diese natürlich auch bei den Kindern wohnen - und der Vater ausziehen.
War die Arbeitsteilung zwischen den Eheleuten/Partnern einvernehmlich und ist die Mutter damit ohne Einkünfte, könnte es selbst beim Fall des Wechselmodells wahrscheinlich, dass die Mutter die Wohnung als Wohnort bei den Kindern zugesprochen bekommt.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts. Sobald die Kinder erwachsen sind, kann der Vater sein Wohnrecht dort einfordern.
Fazit:
Außer in der eingangs geschilderten Konstellation besteht natürlich immer ein Prozessrisiko auch in Abhängigkeit von den detaillierten Umständen.
Sollen die Kinder überwiegend von der Mutter betreut werden, ist die Situation eindeutig. Dann muss der Vater unabhängig von den Eigentumsverhältnissen gehen - und wohl zusätzlich noch Unterhalt (auf jeden Fall für die Kinder) zahlen.