Doch, kannst du, denn eine online-Bestellung läuft unter Fernabsatzgeschäft... und dann kannst du ohne angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen wiederrufen ... Frist gilt für eingang beim Empfänger WICHTIG schriftlich am besten Brief

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Also erscheinen musst du erstmal, wenn du eine Vorladung bekommen hast...

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Du musst halt alle Informationen, die du sonst in deinen tabellarischen Lebenslauf unterbringst in zusammenhängende Sätze fassen. z.B. " Mein Name ist Max Mustermann und ich wurde am 11.11.2011 als Sohn von Marianne Mustermann und Moritz Mustermann in Musterstadt geboren. Vom September 2017 bis .... ging ich auf die Mustergrundschule in Musterstadt... usw

Wichtig: immer in der Vergangenheit schreiben^^ und der Reihenfolge nach, nicht wie bei dem tabellarischen Lebenslauf nach Themen sortiert

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Chlorix in den Waschgang

Aber vorsichtig, nicht mit anderen Mitteln mischen... wenn man es mit säurehaltigen Mitteln mischt entweicht Chlorgas äußerst giftig

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Dann musst du also in die ZPO gucken und entnimmst die dementsprechenden Regelungen daraus, es sei denn, dass in einigen Punkten "dieses Gesetz" (was immer du da auch zitierst) etwas abweichendes bestimmt.

Ich hoffe das hilft dir, sonst erläutere bitte genauer.

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komische Modeerscheinung... und deutsch schreiben können die meisten auch nicht...

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Einberufung zum Unteroffizier mit ZaW nicht mehr möglich?!

Hallo zusammen.

ich bin ehemaliger Zeitsoldat ( 4 Jahre 10.2005 - 10.2009 ) und hab mich als Wiedereinsteller beworben.

Hab sogar Unteroffiziers eignung und ne stelle mit ZaW (SaZ12) zum 04.07.2011 bekommen, obwohl ich schon Fleischermeister bin.

da ich kein sport machen konnte hab ich ne vorläufige einplanung bekommen.den sport hab ich am 20.04.2011 in der nächsten kaserne nachgeholt und eingereicht.

Alle auflagen sind erfüllt und somit habe ich mit dem Einberufungsbescheid gerechnet,aber nix kam. Ich hab dann mal den Einplaner angerufen der zufällig die Akte noch seit Eingang auf dem Tisch liegen hatte (knapp 3 Wochen) . der Hauptmann meinte dass alles spitze aussehen würde. er reicht die Akte weiter ins Geschäftszimmer damit der Bescheid noch raus geht.keine 15 min. später rufte mich ein anderer Einplaner an und wollte mir mitteilen dass sie mich doch nicht einstellen. Der Oberstabsfeldwebel hat mir folgendes geschildert.

Es dürfe 2011 keine Einplanungen wegen der neuen Reform durchgeführt werden. der bescheid sei 3 wochen im Zentrum eingegangen und es tut ihm leid. Es seien sämtliche Stellen weggefallen. Er hat 280 Einberufungsbescheide die er nicht verschicken dürfe. 80 davon würden auf einer Liste stehen dei er garnicht einstellen dürfe und ich würde da mit drauf stehen. ich solle nicht damit rechnen 2012 eingestellt zu werden. Juni 2012 würde ich eh 25 Jahre alt werden dann sei es eh vorbei. Auf die frage hin was ich machen müsse um von der Liste zu kommen sagte er sofort: garnix!!

Hab Freitag noch meinen Wehrdienstberater angerufen und gefragt was das sei?Der hat aber noch nie etwas davon gehört. der sieht auch noch stellen im Netz die zu vergeben sind und hat keine Anweisung Bewerber sich unter vorbehalt zu bewerben da Bundeswehr immernoch Nachwuchs sucht. Egal ob Manschafter, Unteroffiziere oder Feldwebel. Stellen seien noch reichlich da. Auserdem sitz ich doch schon auf einer Planstelle und seilbst eine vorläufige Einplanung sei ziemlich sicher wenn die Auflagen in der Frist erfüllt wurden.

Was ist das??? geht es nur mir so oder hat wer auch so ne Nachricht bekommen ???

Weis jemand ob und wie ich dagegen vorgehen kann oder wie ich von der beschissenen Liste komme?

Selbst der Standortfeldwebel der Kaserne in die ich gekommen währe hat da ich mit ihm telefoniert habe sämtliche daten und Vorplanungen von mir.

Ich muss jetzt sofort reagieren bevor die Absage schriftlich ist und meine Bewerberakte aufgelöst wird. Aber wie???

ich hoffe mir kann jemand helfen. Steh grad echt vor dem nix und Plan B giebt es nicht.

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Ich würde mich nicht so einfach abspeisen lassen, denn gerade bei diesem "Verein" ist es sehr oft so, dass jemand etwas behauptet, was gar nicht den Tatsachen entspricht. Auf jeden Fall kann er dich nicht mit einer mündlichen Absage abspeisen, sobald du etwas schriftliches bekommst, solltest du dir genau anschauen auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde und von wem. Dann würde ich dir raten die Fristen genau zu prüfen, d.h. hast du fristgerecht einen Zwischenbescheid bekommen usw. Es wäre sicherlich von Vorteil, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf diese Sachen spezialisiert hat, denn glaube mir "Da läuft viel schief bei dem Verein!" Auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen....

Viel Erfolg

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Das entscheiden in letzter Instanz immernoch deine Eltern und nicht du! Vielleicht hilft lernen und in der Schule aufpassen!

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Kenn ich... es hilft schon sehr, wenn man gut sitzt und der Ellenbogen auf dem Tisch aufliegt, damit die Bewegung nur aus dem Handgelenk bzw. Unterarm erfolgen muss... Trainiere das mal, dadurch wird die Schultermuskulatur entlastet... WICHTIG nicht verkrampfen, muss man sich bewusst machen und darauf konzentrieren, nach einiger Zeit gehts automatisch.

Viel Erfolg

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