Hallo!
Du darfst ihn schon küssen und auch mehr.
Aber für Ihn ist es verboten.
Du bist noch nicht 14 und giltst deshalb gesetzlich noch als „Kind“.
Daher wäre es für ihn verboten als „Sexueller Missbrauch von Kindern“.
Zudem kann ein Zungenkuss schlimmstenfalls (ich weiß nicht, in welchem
Bundesland Du wohnst, i.d.R. wird dies in den „südlicheren“ Bundesländern, d.h. Bayern, BW, Sachsen, Thüringen, hier sind Gerichte und Ermittlungsbehörden im Allgemeinen „strenger“, kritischer gesehen) als „Eindringen in den Körper“ gewertet werden.
In diesem Fall wäre dies „Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern“.
Für Ihn.
Du brauchst, strafrechtlich, nichts befürchten.
Allerdings könnten Du und Deine Eltern Ärger mit dem Jugendamt bekommen, wenn es zu einer „Straftat zu Deinem Nachteil“ käme.
Ihr solltet darum auf jeden Fall warten, bis zu Deinem 14. Geburtstag, 0:00
Uhr.
Dann giltst Du als „Jugendliche“.
Ab dann sind „sexuelle Handlungen“ für eine ältere Person, sofern diese
einvernehmlich sind, mit Dir straffrei. Eine Einschränkung wäre hier aber, wenn Du „unfähig wärst, Dich sexuell selbstzubestimmen“, dann wäre es weiterhin für die ältere Person strafbar, wenn diese über 21 ist.
Dies dürfte aber nur der Fall sein, wenn Du bspw. geistig zurück geblieben
wärst.
Natürlich darf auch keine Zwangslage oder ähnliches vorliegen. Und keine
Bezahlung bis Du 18 bist.
Er ist, seit er 14 ist, strafmündig.
Das ändert nichts an dem Straftatbestand und der Strafbarkeit an sich, sondern nur an der Art der eventuellen Bestrafung.
Ich würde es daher bei Händchen halten, Kuscheln und oberflächlichen Küssen belassen.
Insbesondere, falls es sein könnte, dass Dritten, also z.B. Deinen Eltern,
Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn Dein Freund nicht gefällt. Oder dies in Zukunft der Fall sein könnte.
Dies solltet Ihr immer einkalkulieren.
Viele Grüße!
Hallo!
Ja, ich weiß, die Frage ist 1/2 Jahr alt.
Ich habe mich auch sehr eindringlich mit dieser Frage beschäftigt, da ich ein großer Film-Fan und-Sammler bin.
Ich habe alle erhältlichen deutschsprachigen Versionen gekauft.
Die Laufzeit der geschnittenen Version ist ca. 126 Minuten.
Diese Versionen kann man getrost vergessen, da schlichtweg viel zu viel weggeschnitten wurde.
Die US-Version mit deutscher Sprachspur (läuft auf meinem Panasonic-DVD-Player trotz dass es ein PAL-Gerät ist und die DVD eine NTSC-Version, einwandfrei) ist 131,25 Minuten lang.
Dies ist bislang die längste Version, die ich auftreiben konnte.
Aber auch diese muss geschnitten sein.
Ich habe zu dem Film auch alle zeitgenössischen Artikel gelesen (insbes. Stern, Spiegel, Zeit).
Hiernach ist die Szene, in denen sich die Christiane und ihr Freund an eine Wand erbrechen "minutenlang".
131 min-DVD-Version: sehr verkürzt.
Zudem soll eine Szene geben, in der die Christiane mit dem Kopf voran in eine völlig verdreckte Toilettenschüssel fällt.
Diese Szene fehlt auch in der 131-min.-Version.
Ich habe sämtliche Filmmuseen / das Film-Institut / das Filmarchiv / die Murnau-Stiftung kontaktiert, wo die originale Kino-Version in 35mm vorliegt, Laufzeit: 138 min., jedoch verweigert man mir hartnäckig eine Sichtung oder gar Kopieerstellung (weiß der Teufel, wofür diese Institutionen gut sein sollen).
Viele Grüße!